Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo lola,
normalerweise werden Sie, sobald der Rentenversicherungsträger den Entlassungsbericht der Reha-Klinik erhalten hat, angeschrieben, ob Sie den Reha-Antrag in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umdeuten lassen möchten.
Sollte die Krankenkasse Sie jedoch bereits zu der Reha-Antragstellung aufgefordert haben, ist Ihr Gestaltungsrecht zur Entscheidung, ob Sie diese Umdeutung möchten, eingeschränkt. In diesem Fall müssten Sie zunächst bei der Krankenkasse nachfragen, ob diese auf Umdeutung des Reha-Antrages besteht.
In jedem Fall sollten Sie sich auch in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.
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