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Experten-Antwort

Aus Selbstständigkeit in AN-Verhältnis

von Christian Wolf-Müller30.07.2010 | 17:01
1629 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Anfrage in diesem Forum bezieht sich auf folgenden Sachverhalt: Ich bin Selbstständig und habe eine Kapitalgesellschaft, in der ich RV+AV Befreit war, da ich mich selbst Versichert und Abgesichert hatte. Nun habe ich das Angebot von meinem Auftraggeber bekommen das er mich anstellen möchte, ich aber meine Unternehmung behalten kann, da ich auch einige Verbindlichkeiten und Forderungen habe. Nun ist meine Frage ob ich mit dem Antrag für Selbsständige meine RV+AV Befreiung erhalten kann auch wenn ich Angestellter werde? Denn ich bin ja schon sowohl RV als auch AV abgesichert!? Oder könnte ich durch den Passung von Angestellten in meiner Firma, als Selbstständiger gelten!? Ich danke Ihnen für eine Antwort und wünsche ein angenehmes Wochenende. gez. Wolf-Müller

1 Experten-Antwort

4 Antworten

Krankenkassendetektivam 30.07.2010 | 17:12
Ah ein Sparfuchs ! Jahrzehntelang die Sozialbeiträge gespart und jetzt flux in die gesetzliche Krankenversicherung rein um den Anderen dummen meist arbeitnehmenden Beitragszahlern im Alter auf der Tasche zu liegen. Leute wie Sie ruinieren das deutsche Sozialsystem ! Danke für Ihre IP ! Krankenkassendetektiv
RFn am 30.07.2010 | 19:33
Als abhängig Beschäftigter sind Sie gemäß § 1 SGB VI versicherungspflichtig. Ihr Arbeitgeber muss dann die Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) abführen. Die bisherige selbständige Tätigkeit können Sie davon unabhängig daneben weiterführen. An der erteilten Befreiung ändert sich nichts, diese gilt aber nur für Ihre selbständige Tätigkeit. Lesen Sie sich den Befreiungsbescheid noch einmal durch, darin ist Ihre Frage bereits beantwortet.
Christian Wolf-Mülleram 12.08.2010 | 12:54
Ich dachte das Forum ist eine angenehme Plattform, jedoch muss ich wieder feststellen das solche Leute wie der Krankenkassendetektiv ersteinmal lesen lernen sollten bevor man etwas derartiges schwachsinniges sagt! Denn wenn man richtig gelesen hat möchte ich ungern in die gesetzlichen Zwänge, da ich mich selbstversichert habe und dies jetzt dank des Staates nicht mehr kann, deshalb meine Frage wie man sich diesen Zwängen entziehen könnte! Es geht hier nicht um einen Sparfuchs sondern um den Punkt das ich SINNLOS einzahle ohne eine Leistung zu erhalten. Und genau solche Leute wie Sie, die wahrscheinlich selbst den Staat melken wie eine Kuh können solche Kommentare abgeben.
Christian Wolf-Mülleram 12.08.2010 | 12:56
Danke für die Antwort, jedoch gibt es doch im §1 auch Ausnahmen, die eine Befreiung auch im Anstellungsverhältnis ermöglichen!? Ich danke für die Informationen.
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