Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Aus voller EMR in SB Rente

von Paul Erhardt22.01.2019 | 21:07
99 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, Eine Frage stellt sich mir. Wenn ich bis zur vorgezogenen Rente für Schwerbehinderte eine volle EMR bekomme, wie verhält sich die Berechnung der SB Rente? Die Berechnung aus meinem Bescheid rechnet ja die noch 5 Jahre andauernden Zahlungen hinzu. Das fällt doch dann weg, oder? Zur Rechnung: Aktuell erreicht nach 40 Jahren 1700€. In 5 Jahren frühester Rentenbeginn mit SB und 10,8% Abzug 2100€. Nun zur Frage: 1.)wenn ich dann in 5 Jahren in Rente gehe, erhöhen sich dann die 1700€ Von heute noch? Ich zahle doch nix mehr ein ohne Arbeit. 2.)Wie wird die volle EMR rententechnisch verarbeitet? 3.)muss ich diese vorzeitige SB Rente in 5 Jahren mit 63 beantragen, oder kann ich die höhere EM-Rente noch länger bis zur Alterrente mit 65 beziehen? EM-Rente ist 200€ höher als die Akt. erreichte Anwartschaft. Das beschäftigt mich stark, da es ja nicht grade weniger Rente wäre später. Über eine Oder mehrere Antworten würde ich mich freuen Gruß Paul Erhardt

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Paul,

wird die Erwerbsminderung unbefristet gezahlt, wird diese bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet und dann von Amts wegen in eine Regelaltersrente umgewandelt. Wollen Sie vor diesem Zeitpunkt die Rente in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen (mit Abschlägen max. 10,8%) umwandeln lassen, ist ein Antrag erforderlich, den Sie selbst stellen müssen. Vor diesem Zeitpunkt haben Sie die Möglichkeit ein Probeberechnung durchführen zu lassen. Als Ergebnis erfahren Sie, ob es für Sie Sinn macht (wenn Rentenbetrag steigt), die bezogene Rente bereits umwandeln zu lassen.

Sollte es so sein, dass die Altersrente dann niedriger wäre, hätten Sie den Anspruch darauf, dass die Rente zumindest in der Höhe geleistet wird wie bisher (Besitzschutz). Wenden Sie sich zu gegebener Zeit an eine Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Dort können Sie die Berechnung veranlassen.

Prognosen aus Renteninformationen bzgl. einer Steigerung der bisherigen Rentenanwartschaften bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze können ihre Wirksamkeit verlieren, da sich die Beitragszahlung verändert hat und des Weiteren Zurechnungszeiten die Berechnung der jetzigen EM-Rente und späteren Altersrente beeinflussen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

KSCam 22.01.2019 | 21:38
Wenn eine volle EM Rente unmittelbar in eine Altersrente übergeht, gibt es eine Vorschrift, dass der Zahlbetrag der Rente mindestens gleich bleibt. Damit dürfte die Frage in Gänze beantwortet sein.
W*lfgangam 22.01.2019 | 22:10
Hallo Paul Erhardt, > Nun zur Frage: 1.)wenn ich dann in 5 Jahren in Rente gehe, erhöhen sich dann die 1700€ Von heute noch? Ich zahle doch nix mehr ein ohne Arbeit. Nö, aber diese 1700 € (Anm.: "Aktuell erreicht nach 40 Jahren 1700€" _aus einer Altersrentenprognose_) aus einer jetzigen Rentenauskunft/Altersrentenberechnung sind bei einer laufenden EM-Rente und nachfolgender Altersrente eh bedeutungslos. Die Erklärung mit Zurechnungszeiten/künftige Bewertung derselben und ggf. parallelen 'neuen'/weiteren Versicherungszeiten schenke ich mir mal eben – realitätsfremd :-) > 2.)Wie wird die volle EMR rententechnisch verarbeitet? Die Altersrente wird zunächst unter den dann maßgebenden Rentenvorschriften vollkommen neu berechnet (was hat sich rentenrechtlich seit Bewilligung der EM-Rente geändert – zum Guten wie zum Schlechten) und die dann zurückgelegte Rentenbezugsdauer mit eingebaut/neu bewertet. Ergibt die Altersrente einen kleineren Wert der bisher ermittelten persönlichen Entgeltpunkte, wird für die Altersrente der bisherige/höhere persönliche Punktewert für die Altersrente zugrunde gelegt = kleiner kann die Altersrente nicht werden. Ja, das ist schon tiefere Rentenmathematik, um da noch folgen zu können ;-) > 3.)muss ich diese vorzeitige SB Rente in 5 Jahren mit 63 beantragen, oder kann ich die höhere EM-Rente noch länger bis zur Alterrente mit 65 beziehen? Die EM-Rente wird bis zur Regelaltersrente gezahlt – wenn vorher kein Neufeststellungsantrag in Altersrente gestellt wird - dann ist sie einzustellen und als Regelaltersrente weiterzuzahlen. Sie machen sich zu viele Sorgen. Eine neuer zusätzlich Abschlag auf eine Altersrente erfolgt nicht, auch wenn Sie wg. der Schwerbehinderteneigenschaft bereits diesen frühestmöglichen Altersrentenbeginn wählen – die Altersrente hat den gleichen Rentenbetrag wie vorher, nur unter neuem Namen – und auch den jetzigen 'Mehrbetrag' von 200 EUR aus der bis dahin gezahlten EM-Rente. Eine komplette Neuberechnung/Neufestsetzung des Zahlungsbetrags bei der Altersrente würde nur dann erfolgen, wenn die EM-Rente zwischenzeitlich wegfällt/für mehr als 2 Jahre ...nur dann ist die Altersrente mit allen dann/geringeren Werten festzustellen. Kurz: Ihre Altersrente wird nicht höher aber auch nicht kleiner sein, als die jetzige EM-Rente. Gruß w.
Paul Erhardtam 23.01.2019 | 00:11
Danke Wolfang, Noch eine kurze Frage: Was passiert eigentlich, wenn nach 3Jahren die EMR nicht verlängert würde? Geht man dann für die letzten 2Jahre in die Arbeitslosigkeit? Gruß Paul Erhardt
Gerhard Hundam 23.01.2019 | 07:40
Du machst dir unnötige zuviele Sorgen. Warum solltest du plötzlich wieder gesund werden! Die Afa wird dich abwimmeln. Glaub mir das. Einmal Erwerbsminderungsrentner, immer Erwerbsminderungsrentner. Besonders wenn man auf die goldene "60" zusteuert. Grüße
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026