Hallo, Paul,
wird die Erwerbsminderung unbefristet gezahlt, wird diese bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet und dann von Amts wegen in eine Regelaltersrente umgewandelt. Wollen Sie vor diesem Zeitpunkt die Rente in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen (mit Abschlägen max. 10,8%) umwandeln lassen, ist ein Antrag erforderlich, den Sie selbst stellen müssen. Vor diesem Zeitpunkt haben Sie die Möglichkeit ein Probeberechnung durchführen zu lassen. Als Ergebnis erfahren Sie, ob es für Sie Sinn macht (wenn Rentenbetrag steigt), die bezogene Rente bereits umwandeln zu lassen.
Sollte es so sein, dass die Altersrente dann niedriger wäre, hätten Sie den Anspruch darauf, dass die Rente zumindest in der Höhe geleistet wird wie bisher (Besitzschutz). Wenden Sie sich zu gegebener Zeit an eine Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Dort können Sie die Berechnung veranlassen.
Prognosen aus Renteninformationen bzgl. einer Steigerung der bisherigen Rentenanwartschaften bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze können ihre Wirksamkeit verlieren, da sich die Beitragszahlung verändert hat und des Weiteren Zurechnungszeiten die Berechnung der jetzigen EM-Rente und späteren Altersrente beeinflussen.