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Ausbildung zum Physiotherapeuten

von gubi10.06.2009 | 10:57
1271 Ansichten
2 Antworten

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Ist die Ausblidung zum Physiotherapeuten (3 Jahre) an einer Privaten Akademie versicherungsfrei im praktischen und theoretischen Teil?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 10.06.2009 | 15:49

Versicherungsfrei sind ordentliche Studierende einer Fachschule während der Dauer ihres Studiums. Neben dem theoretischen Unterricht. Dies gilt auch für ein in der jeweiligen Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum. Für diese Beurteilung ist ohne Bedeutung, die Dauer des Praktikums, die wöchentliche Arbeitszeit während des Praktikums, ob und in welcher Höhe Entgelt gezahlt wird. Somit sind Sie bei einer schulischen Ausbildung zum Physiotherapeuten in der gesamten Ausbildungszeit versicherungsfrei.

Die Rechtsnorm hierfür finden Sie im § 5 Abs. 3 SGB VI.

1 Antworten

F U Nam 10.06.2009 | 12:20
Zu den Zeiten einer schulischen Ausbildung zählen die Schulausbildung, die Fachschulausbildung, die Hochschulausbildung und die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme. Nach Satz 1 Nr. 1 SGB VI sind Personen versicherungspflichtig, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. Erfasst werden vor allem Arbeitnehmer im eigentlichen Sinne und Auszubildende. Die Versicherungspflicht erfasst daneben auch sonstige gegen Arbeitsentgelt beschäftigte Personen wie zum Beispiel Helfer im freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahr sowie Heimarbeiter (§ 12 Abs. 2 SGB IV). Zur Frage, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt, enthält § 7 Abs. 1 SGB IV Begriffsbestimmungen, die eine Abgrenzung ermöglichen. Eine Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist gemäß § 7 Abs. 1 SGB IV definiert als nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Aus dem Hinweis "insbesondere in einem Arbeitsverhältnis" kann geschlossen werden, dass es sich immer dann um ein Beschäftigungsverhältnis handelt, wenn ein wirksames Arbeitsverhältnis begründet worden ist.
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