So ist es. Die jetztige Agentur für Arbeit hat für solche Tatbestände erst ab 01/1978 Beiträge an die gesetzliche RV abgeführt (vgl. § 247 II Satz 1 Sozialgesetzbuch VI).
Den sonstigen Ausführungen schließe ich mich an, bitte aber zu bedenken, dass sich die jetzt existenten Werte auch für die Gesmatleistungsbewertung in kommenden Jahren durchaus ändern können...
MfG