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Ausbildungszeit?

von Toni02.03.2007 | 10:24
1853 Ansichten
2 Antworten

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Ich habe von 1975-1977 eine vom Arbeitsamt bezahlte 22-monatige Umschulung gemacht und mit bestandener Prüfung abgeschlossen. Während der Zeit bekam ich auch Unterhaltsgeld vom Arbeitsamt. In meinem Versicherungsverlauf ist diese Zeit als "Arbeitslosigkeit" eingetragen und es sind keine Rentenversicherungsbeiträge eingetragen. Kann die Zeit der Umschulung noch als "berufliche Ausbildung" anerkannt und eingetragen werden? Weshalb wurden vom Arbeitsamt für die Zeit der Umschulung keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

So ist es. Die jetztige Agentur für Arbeit hat für solche Tatbestände erst ab 01/1978 Beiträge an die gesetzliche RV abgeführt (vgl. § 247 II Satz 1 Sozialgesetzbuch VI).

Den sonstigen Ausführungen schließe ich mich an, bitte aber zu bedenken, dass sich die jetzt existenten Werte auch für die Gesmatleistungsbewertung in kommenden Jahren durchaus ändern können...

MfG

1 Antworten

georgam 02.03.2007 | 12:34
Hallo Toni, in den einzelnen Zeiträumen werden die Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld unterschiedlich behandelt. Von 1975 - 1977 gilt diese Zeit eben leider nur als Anrechnungszeit und wird als solche bei einer späteren Rentenberechnung nach § 263 Abs. 2a SGB VI mit 80 % des Gesamtleistungswerts berücksichtigt. Die Möglichkeit einer Berücksichtigung als "berufliche Ausbildung" mit Pflichtbeiträgen sehe ich nicht. Es bestünde unter Umständen noch die Möglichkeit, diese Zeit als Anrechnungszeit im Sinne einer Fachschulausbildung - § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB VI - anzuerkennen. Insbesondere dann, wenn diese Umschulung als schulische Ausbildung durchgeführt wurde. Allerdings wird diese Zeit, wenn überhaupt, nur mit 75 % des Gesamtleistungswerts bewertet, also nicht besser als die Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit. Hierzu sollten Sie eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen. Gruß Joseph
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