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Experten-Antwort

Ausbildungszeit

von Theo26.10.2019 | 11:59
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5 Antworten

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Ich habe meinen Rentenbescheid erhalten. Hierzu ergibt sich eine Frage zu den Entgeltpunkten. Bis zur Stellung des Rentenantrages ergaben sich aus dem Versicherungsverlauf Entgeltpunkte in Höhe von 6,5270 bei 124 Monaten Beitragszeit. Dabei waren berufliche Ausbildungszeiten nicht berücksichtigt. Der Nachweis der Ausbildungszeit wurde bei Rentenantragstellung nachgereicht und ist nunmehr im Versicherungsverlauf auch gekennzeichnet. Allerdings –und darauf bezieht sich meine Frage – haben sich die Entgeltpunkte dadurch nicht verändert und liegen weiterhin bei 6,5270. Warum werden die Ausbildungszeiten nicht berücksichtigt? Mein örtlicher Rentenberater hatte keine Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Theo,

bitte lassen Sie sich, wie schon in der ausführlichen Antwort von W*lfgang dargestellt, die Anlagen zur Ermittlung der Entgeltpunkte durch die Sachbearbeitung erstellen, damit Sie die Berechnung nachvollziehen können.

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4 Antworten

Berateram 26.10.2019 | 15:19
Vergleichen Sie den alten und den neuen Rentenbescheid miteinander. Es könnte z.B. an den Mindestentgeltpunkten liegen. Hier bleibt aber alles spekulativ. Sie können auch schriftlich eine Erklärung von Ihrem zuständigen Rententräger anfordern. Ein Rentenberater der gesetzlichen Rentenversicherung müsste aber auch in der Lage sein, diese Situation zu klären, wenn er beide Rentenbescheide mit den Berechnungsanlagen vergleicht.
Theoam 26.10.2019 | 16:10
Danke für die Antwort- macht mich aber nicht schlauer. Also werde ich schriftliche Anfrage bei DRV stellen.
W°lfgangam 26.10.2019 | 19:12
Hallo Theo, eine Aufwertung der Pflichtbeitragszeiten mit Berufsausbildung erfolgt nur dann, wenn im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung (Durchschnittswert aller Versicherungszeit bis Rentenbeginn) ein so hoher Durchschnittswert ermittelt wird, das davon 75 % höher ausfällt, als vergleichend mit den EP aus dem tatsächlichem Entgelt den Pflichtbeiträgen während der Berufsausbildung bisher schon angerechnet worden ist. Offensichtlich ist Ihr persönlicher Durchschnittswert - gemessen an Ihren wenigen EP/wenigen Beitragszeiten - so niedrig, dass der Nachweis der beruflichen Ausbildung/damit Vergleichsberechnung, zu keinen Bonus-EP führt. Bei vielleicht 40 Jahren 'Luft' im Rentenkonto mit 0 EP auch nicht weiter verwunderlich. Insofern ist das Ergebnis schon schlüssig. Fordern Sie von der DRV die Anlage 3 + 4 (Entgeltpunkte für Beitragszeiten + Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten) an, da wird Ihnen der Rechenweg dargestellt und Sie können nachvollziehen, warum der Nachweis der Berufsausbildung keine zusätzlichen EP ergeben hat. Gruß w.
Theoam 27.10.2019 | 08:42
kapiert! - Danke
Deutsche Rentenversicherung
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