Hallo Charly K.,
eine tatsächliche Berufsausbildung wird im Versicherungskonto mit maximal 36 Monaten belegt.
Bei der von Ihnen angesprochenen 2. Ausbildung kann es somit keinen "Bonus" auf die Bewertung der Rentenpunkte mehr geben, da die 36 Monate bereits ausgeschöpft sind.
Grundsätzlich würde auch eine abgebrochene Ausbildung angerechnet werden.