Hallo Makro, Hallo ´Siehe da´,
vielen Dank für Hinweis auf den Link, der den Begriff Rentenartfaktor und dessen jeweiligen Zahlen für die unterschiedlichen heute noch relevanten Renten-Varianten darstellt. [Aus der Quelle hatte ich auch die 0,667 in Bezug auf Berechnung meiner BU-Rente aus den 1990ern, die ich dann heute vor meinem ersten Eintrag hier im Forum auch in meinem Rentenbescheid von 1996 genannt wiederfand. Diese Berechnung hat ja auch für die laufende teilweise EMR Bestandsschutz].
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Das Wort "Umstellungsrente" ist mir neu. Beim "Googeln" (Suchmaschine metager.de)gibt es bei diesem Wort zwar immer Verweise auf §308, aber keine Erklärung. Bis ich dann immerhin dieses Dokument der damaligen Bundesregierung von 1974 fand [Link folgt am Ende des Absatzes], wo "Umstellungsrente" mehrfach erwähnt wird. Als Laie vermute ich, dass sich der Begriff auf Umstellungen im Rentenrecht aus den 1950er Jahren bezieht, die heute kaum noch und in meinem Fall vermutlich keine Auswirkungen hat. [Kann das DRV-Experten-Team meine Vermutung bestätigen oder bitte ggf. korrigieren und erläutern?]
Hier der Link:
https://dserver.bundestag.de/btd/07/020/0702046.pdf , per Suchwortfunktion finden sich die dortigen Aussagen zur "Umstellungsrente".
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Zum Thema Hinzuverdienst zw. 1996 - 2006:
Mein Versicherungsverlauf nennt für die Zeit sowohl "Zurechnungszeit mit Rentenbezug", als auch "Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen", wobei für die einzelnen Jahre Jahres-Entgeltbeträge zwischen knapp 4.000 und knapp 8.000 DM genannt werden. [Hier entsteht für mich als Laie die Frage, ergänzen diese geringen Beiträge die bisherigen Zurechnungszeit-Berechnungen, oder ersetzen sie die Zurechnungzeit-Berechnungen? Entsprechend würden sich die Entgeltpunkte insgesamt erhöhen oder ggf. sogar verringern. Wie gesagt, es geht mir jetzt hier im Forum nicht um finale End-Beträge, sondern um die Tendenz, die sich aus einer womöglichen Neuberechnung ergibt. Also welche Berechnungs-Prinzipien und -Eckwerte werden wirksam bei Berechnung einer vollen EMR nach bestehender teilweiser EMR auf BU-Basis? Das werden sicherlich die DRV-Experten-Team-Leute sagen können, auch ohne die ganz exakten Zahlen zu kennen].
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Für die Zeit ab Februar 2006 bis Ende November 2018 steht im Versicherungsverlauf "Zurechnungszeit mit Rentenbezug",
für die folgende Zeit bis 10.08.2021 steht nur "Rentenbezug".
(Zum 10.08.2021 wurde also der vorliegende Versicherungsverlauf erstellt, der erfreulich schnell zugeschickt wurde).
Hier ist die Frage, ob die Zurechnungszeit nach aktuellem Recht verlängert wird bei Antrag auf volle EMR? Ob also die volle EMR als Neu-Rente gilt weil vorher zwar Rente gezahlt wurde, aber eine andere Renten-Kategorie? Eben weil ich diese Frage als Laie nicht beantworten kann und im Internet bislang keine klare Antwort finde, frage ich hier im Forum die DRV-Experten.
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Da ich bis zum Frühjahr 2021 auch immer mal wieder zwischen 3 und 5 Stunden am Tag arbeiten konnte ohne dass es mir schlecht ging, aber seit Auftreten der gesundheitlichen Symptome im Frühjahr 2021 (und folgender Krebs-Diagnose im Krankenhaus) die Arbeit radikal reduzieren musste, gehe ich davon aus, dass die volle Erwerbsminderung entsprechend 2021 eingetreten ist. Es ist möglich, dass auch vor 2021 bereits Krebszellen im Körper vorlagen, aber wirksam spürbar und in der Folge diagnostisch untersucht ist diese Situation erst 2021.
[Bereits 1992 hatte ich schon mal Krebs überlebt].
Umso wichtiger ist es, dass ich mich jetzt und künftig nicht überlaste und nur noch im Taschengeld-Bereich arbeiten darf.
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Das alles nur zu Klärung entstandener Fragen. Bitte machen Sie sich keine Mühe mit Berechnungen und gucken lieber heute Abend in Ruhe "Wetten dass" ;-).
[Mache ich auch].
Ich kann warten, bis vermutlich nächste Woche das DRV-Team sich meine Fragen anguckt.
Gutes Wochenende an Alle !