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Experten-Antwort

Ausfüllhilfe Formular V0080

von Felix19.10.2018 | 18:27
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin Angestellter in Ostdeutschland, 30 Jahre alt und pflichtversichert in der deutschen Rentenversicherung. Ich habe 5 Jahre studiert, sonst immer sv-pflichtig Vollzeit gearbeitet. Die einzige Möglichkeit, die für das Studium fehlenden Rentenpunkte auszugleichen besteht darin für die Schulzeit 16. bis 17. Lebensjahr freiwillig einzuzahlen. Das möchte ich tun. Eine Beratung bei der DRV hatte ich dazu schon. Aber wie fülle ich das Formular V0080 aus? Ich möchte den Maximalbetrag nachzahlen und zwar aus steuerlichen Gründen zur Hälfte im Jahr 2018 und zur Hälfte im Jahr 2019 und am liebsten in zwei Summen anstatt monatlich. Frage 4) Nachzahlungszeitraum, Anzahl der Monate und Höhe der Nachzahlungsbeiträge 11/2003 bis 10/2004 12Monate 1.078,80 EUR = 12.945,60 EUR korrekt? Frage 6) Ich beantrage Teilzahlung 1. Jahr Rate für den Nachzahlungszeitraum 11/2003 bis 04/2004 6.472,80 EUR 2. Jahr Rate für den Nachzahlungszeitraum 05/2004 bis 10/2004 6.472,80 EUR Aber woher weiß jetzt die Rentenversicherung das ich die 1. Rate im Jahr 2018 und die 2. Rate im Jahr 2019 bezahlen möchte? Diese Frage gibt es nicht im Formular. Danke vorab Gruß Felix

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Felix.

Dem Beitrag von W*lfgang kann zugestimmt werden.

Mit freundlichen Grüßen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

W*lfgangam 19.10.2018 | 19:32
Hallo Felix, > Frage 4) Nachzahlungszeitraum, Anzahl der Monate und Höhe der Nachzahlungsbeiträge 11/2003 bis 10/2004 12Monate 1.078,80 EUR = 12.945,60 EUR korrekt? Nein. Das ist der Höchstbeitrag vor 15 Jahren, wenn Sie den damals eingezahlt/beantragt hätten. Heute/2018 müssen Sie 1.209,00 Euro als mtl. Höchstbeitrag nachzahlen. Tragen Sie einfach "Höchstbeitrag" ein/oder korrekt 1209,00 * 12, die Summe kann die DRV ansonst selbst rechnen und Ihnen mitteilen ;-) Frage 6) Ich beantrage Teilzahlung 1. Jahr Rate für den Nachzahlungszeitraum 11/2003 bis 04/2004 6.472,80 EUR Da muss in die erste Spalte natürlich 11/2003 – 04/2004: 7257,60 EUR rein, in die 2. Spalte die weiteren 6 Monate mit dem gleichen Betrag. > Aber woher weiß jetzt die Rentenversicherung das ich die 1. Rate im Jahr 2018 und die 2. Rate im Jahr 2019 bezahlen möchte? Diese Frage gibt es nicht im Formular. Muss Sie auch nicht wissen, da Ihnen eine Zahlungsfrist für die Beiträge/Teilzahlung aus dem Antrag genannt wird – sind 3 Monate nach Zugang des Bescheids, um die so beantragte Beitragszahlung dann vorzunehmen/mit dem zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuellen Beitragswerten. Gilt für beide Teilzahlungen, wenn Sie innerhalb der Zahlungsfrist erfolgen. Nehmen Sie die 2. Teilzahlung erst später vor/außerhalb der 3-Monats-Frist, müssen Sie dafür bereits 1.246.20 EUR mtl . überweisen, um den Höchstbetrag/2019 zu erreichen. Die Beitragswerte haben Bestandskraft mit dem wirksamen Eingang Ihres Antrag und der dann eingehaltenen Zahlungsfristen. Gruß w.
chiam 20.10.2018 | 07:15
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
W*lfgang schrieb

Hallo Felix,

> Frage 4) Nachzahlungszeitraum, Anzahl der Monate und Höhe der Nachzahlungsbeiträge

11/2003 bis 10/2004 12Monate 1.078,80 EUR = 12.945,60 EUR

korrekt?

Nein.

Das ist der Höchstbeitrag vor 15 Jahren, wenn Sie den damals eingezahlt/beantragt hätten. Heute/2018 müssen Sie 1.209,00 Euro als mtl. Höchstbeitrag nachzahlen. Tragen Sie einfach "Höchstbeitrag" ein/oder korrekt 1209,00 * 12, die Summe kann die DRV ansonst selbst rechnen und Ihnen mitteilen ;-)

Frage 6) Ich beantrage Teilzahlung

1. Jahr Rate für den Nachzahlungszeitraum 11/2003 bis 04/2004 6.472,80 EUR

Da muss in die erste Spalte natürlich 11/2003 – 04/2004: 7257,60 EUR rein,

in die 2. Spalte die weiteren 6 Monate mit dem gleichen Betrag.

> Aber woher weiß jetzt die Rentenversicherung das ich die 1. Rate im Jahr 2018 und die 2. Rate im Jahr 2019 bezahlen möchte? Diese Frage gibt es nicht im Formular.

Muss Sie auch nicht wissen, da Ihnen eine Zahlungsfrist für die Beiträge/Teilzahlung aus dem Antrag genannt wird – sind 3 Monate nach Zugang des Bescheids, um die so beantragte Beitragszahlung dann vorzunehmen/mit dem zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuellen Beitragswerten. Gilt für beide Teilzahlungen, wenn Sie innerhalb der Zahlungsfrist erfolgen.

Nehmen Sie die 2. Teilzahlung erst später vor/außerhalb der 3-Monats-Frist, müssen Sie dafür bereits 1.246.20 EUR mtl . überweisen, um den Höchstbetrag/2019 zu erreichen.

Die Beitragswerte haben Bestandskraft mit dem wirksamen Eingang Ihres Antrag und der dann eingehaltenen Zahlungsfristen.

Gruß

w.

Was noch nicht ausdrücklich gesagt wurde: Für freiwillige Beiträge gibt es keine Unterscheidung West/Ost. Daher ist der Höchstbeitrag die erwähnten 1209 Euro. Noch eine andere Möglichkeit zur Aufteilung der Zahlung: Sie können einfach zwei separate Anträge ohne Teilzahlung stellen. Aber wenn ich mich nicht täusche, werden bei Zahlung (von Nachzahlungsbeiträgen) im Jahr 2019 – auch innerhalb der Drei-Monats-Frist eines Bescheids aus 2018 – die Entgeltpunkte in jedem Fall mit dem Durchschnittsentgelt 2019 berechnet. D.h. von der Fixierung der Werte für drei Monate hat man bei der Nachzahlung freiwilliger Beiträge keinen praktischen Nutzen. (Es sei denn, der Mindestbeitrag würde steigen und man will noch den alten, geringeren Mindestbeitrag zahlen.)
Felixam 21.10.2018 | 17:06
Vielen Dank für Ihre Antworten! Sie haben mir weitergeholfen.
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