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Ausgaben bei Zuverdienst

von Rentnerin mit Zuverdienst01.09.2008 | 18:40
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Ich bin 62 J. Jetzt bekomme ich Teilrente und habe noch Zuverdienst als freiberufliche Musiklehrerin. Mein jährlichen Umsatz ist c.a.7000-Euro, Ausgaben c.a. 680-Euro. Nicht immer gibt es Einzelnachweis für jede Ausgabe, z.B. für Bürobedarf: große Menge der Notenkopien mache ich selber zuhause, dazu benutze ich meine alte aber sehr werte Notenhefte und eigene Kopiermaschine oder Drücker, gebe meine Zeit ab. Einzelnachweiß habe ich nur für die Papier und Tinte. Dann gibt es manchmal sonstige Ausgaben wie 10-20 Euro_ Spenden für Schüler- oder Kollegenkonzert. In diesem Fall gab es keine Möglichkeit eine Quitung zu haben. U.S.W. Meine Frage: Wie kann ich solche Ausgabenkosten beweisen oder können sie ohne Einzelnachweis pauschal abgezogen werden? Für Ihre Antwort werde ich bedankbar K.S.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Anspruch auf eine Altersrente besteht nach § 34 Abs. 2 S. 1 SGB 6 i. d. F. ab 01.01.2008 bis zum Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird, nur dann, wenn das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung oder das Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit oder vergleichbares Einkommen die monatlich maßgebende Hinzuverdienstgrenze (§ 34 Abs. 2, 3 SGB 6) nicht übersteigt.

Nach § 15 Abs. 1 SGB 4 ist Arbeitseinkommen i. S. d. § 34 Abs. 2 SGB 6 der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Steuerrechts (§ 4 - § 7k EStG) ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit.

Bei Selbständigen entspricht das Arbeitseinkommen dem steuerrechtlichen Gewinn und wird - ohne Ermittlungen zu den Grundlagen für die Berechnung dieser Einkünfte - unverändert aus dem Steuerbescheid übernommen (vgl. im Steuerbescheid "Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft", "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" oder "Einkünfte aus selbständiger Arbeit").

Ausgaben müssen also vom Finanzamt bei der Feststellung des Gewinns berücksichtigt werden.

Eine pauschale Berücksichtigung von sonstigen Ausgaben seitens der Rentenversicherung kann nicht erfolgen.

6 Antworten

-_-am 01.09.2008 | 20:51
Maßgeblich ist der Einkommensteuerbescheid. Als monatliches Arbeitseinkommen ist 1/12 zu berücksichtigen. § 15 Abs 1 SGB 4: Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit. Einkommen ist als Arbeitseinkommen zu werten, wenn es als solches nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist.
Schiko.am 01.09.2008 | 21:42
Will ja nicht klugscheißern, meine aber, bei einer teil- rente sind es doch andere beträge als 400?, oder täusche ich mich, täusche mich ja öfters. MfG.
Christaam 02.09.2008 | 07:44
wenn es eine Altersrente ist (62. Jahre) gilt aber § 34 SGB VI Christa
-_-am 01.09.2008 | 21:52
Das war nur nicht Gegenstand der Frage. Hier ging es darum, welche Beträge bei der Ermittlung des Arbeitseinkommens zu berücksichtigen sind. Die Hinzuverdienstgrenzen stehen im Rentenbescheid. Mehr: http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__96a.html
-_-am 02.09.2008 | 09:43
Auch diese Hinzuverdienstgrenzen stehen im Rentenbescheid und waren von der Fragestellerin ebenfalls gar nicht gefragt. Warum sollte man sich dazu äußern? Mehr: http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__34.html
Rentnerin mit Zuverdienstam 03.09.2008 | 14:10
@ Experte: Vielen Dank für Ihre Antwort! Ich bitte Sie sehr um weitere Hilfe. Die Situation sieht wie folgt aus: Der Gewinn variiert von Monat zu Monat (wegen Einzelstundenvergütung). Das gibt mir das Recht (glaube ich zumindest) verschiedene Teile von Altersrente zu bekommen, z.B. im Mai 2/3 von Rente, Juni und Juli 1/2 R., August überhaupt volle Rente. Wie ich aus der Broschüre für Rentner verstanden habe, kann ich die Rentenversicherung über meinen Gewinn einen Monat später in Kenntnis setzen. Steuerbescheid von Finanzamt bekomme ich viel später, erst im Jahr 2009 wieder. Deswegen frage ich mich: Von wem werden meine Ausgaben berücksichtigt, seien das sonstige oder gewönliche Ausgabenkosten. Danke noch mal für Ihr Geduld. K.S.
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