Hallo Martin,
wie sich eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bzw. dann eine weiter andauernde Arbeitsunfähigkeit auf Ihr Arbeitslosengeld auswirken würde, beantwortet Ihnen Ihre Agentur für Arbeit.
Andersrum kann sich ein neben der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bezogenes Arbeitslosengeld auf diese auswirken, da das Arbeitslosengeld in diesem Fall anrechenbaren Hinzuverdienst darstellt. Hinzuverdienst ist dabei nicht das gezahlte Arbeitslosengeld, sondern das zugrundeliegende Bemessungsentgelt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd