Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Ausgesteuert, ALG, TEMR aber weiterhin krank

von Martin26.11.2021 | 16:11
264 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin bzw. war mit 30 Std/Woche beschäftigt. Ich bin nun nach 78 Wochen Krankengeld ausgesteuert und erhalte seit November 2021 ALG. Ich habe bereits frühzeitig (im Frühjahr 2021) einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Der Gutachter der Rentenversicherung hat nun festgestellt, dass ich 3-6 Std arbeitsfähig bin. Ich bin von der RV hierüber informiert worden. Ein rechtskräftiger „Bescheid“ liegt aber noch nicht vor. Ich bin jetzt im Prozess, mit meinem Arbeitgeber eine passende Stelle zu finden (auch wenn ich vorher nur 6Std/Tag beschäftigt war). Ich bin aber weiterhin krankgeschrieben. 1. Wenn ich nun TEMR bekomme, wie wirkt sich das auf das ALG aus? (Ich nehme an, es wird entsprechend gekürzt) 2. Wie wirkt es sich auf das ALG aus, dass ich weiterhin „voll“ krankgeschrieben bin? Dies steht ja im Widerspruch zum Gutachter der Rentenversicherung, der mit nur teilweise krank sieht.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Martin,

wie sich eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bzw. dann eine weiter andauernde Arbeitsunfähigkeit auf Ihr Arbeitslosengeld auswirken würde, beantwortet Ihnen Ihre Agentur für Arbeit.

Andersrum kann sich ein neben der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bezogenes Arbeitslosengeld auf diese auswirken, da das Arbeitslosengeld in diesem Fall anrechenbaren Hinzuverdienst darstellt. Hinzuverdienst ist dabei nicht das gezahlte Arbeitslosengeld, sondern das zugrundeliegende Bemessungsentgelt.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Peter T.am 26.11.2021 | 16:50
Es wird hier leider immer AU mit EM verwechselt. Sie sind Arbeizsunfähig geschrieben, auf Ihren letzten Beruf. Erwerbsminderung wird auf alle Berufe/Arbeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes geprüft. Daher ist es auch durchaus möglich, Sie sind AU Bsp: Rückenprobleme als Rüstungsmonteur, haben aber keinen Anspruch auf eine EMR, weil sie mit Rückenproblemen in wechsle der stehender und sitzender Tätigkeit als Verkäufer ode im Büro über 6 Stunden arbeiten können. Falls das ALG im Dinner der Nahtlosigkeit gezahlt wurde §145, wird dieses nach einer Feststellung der Erwerbs(in) Fähigkeit wegfallen, da es nur so lange gezahlt wird, bis der RVT die Feststellung getroffen hat, was nun anscheinend (bald) vorliegt. Falls Sie dann immer noch AU sind, sind Sie für das AA nicht vermittelbar und können von dort nicht weiter Geld erhalten. Ob es dann ALG 2 gibt, kann ich leider nicht beantworten, dies sind auch Fragen für das AA/Amt für Grundsicherung...
Peter T.am 26.11.2021 | 16:52
Sorry, das Handy meint mit T9 meinen Text immer "verbessern" zu müssen...
W°lfgangam 26.11.2021 | 17:07
Hallo Martin, das ALG wird nicht gekürzt/Sie haben ja noch ein Restleistungsvermögen/Teilzeitbeschäftigung + entsprechende Vermittlung möglich - es/ALG ist Hinzuverdienst neben der TEMR. Die TEMR wäre zu kürzen, wenn die individuelle Hinzuverdienstgrenze dafür überschritten wird ...Bescheid der DRV einfach abwarten. Andererseits können Sie in Ihrem Rentenbescheid bereits die Hinzuverdienstgrenze bei Einkommen unmittelbar ablesen - bei ALG gilt allerdings das 'Bemessungsentgelt, und nicht der quasi 'Netto-Auszahlungsbetrag des ALG. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026