Hallo Hannelore,
das laufende Antragsverfahren hält die Frist für die Zahlung freiwilliger Beiträge aufrecht.
Insofern können Sie erstmal den Ausgang des Verfahrens abwarten und sich im negativen Fall sofort um eine Beratung mit möglicher Antragstellung auf Zahlung freiwilliger Beiträge kümmern.