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Experten-Antwort

Ausgesteuert und Arbeitslosengeld verweigert

von Jens20.10.2024 | 16:09
732 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin seit gut 2 Jahren arbeitsunfähig. Kurz bevor ich vom Krankengeld ausgesteuert wurde, fuhr ich zur Reha. Im Entlassungsbericht steht :keine Arbeit im alten Beruf mehr möglich und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch 3-6 Stunden. Ich beantragte Arbeitslosengeld und gab auch meine Krankenscheine pünktlich beim Arbeitsamt ab. Einen persönlichen Termin hatte ich nie beim Arbeitsamt, nur kurze Telfonate. Jetzt erhielt ich Bescheid, dass mein Arbeitslosengeld eingestellt wurde, weil ich meinen Mitwirkunkspflichten nicht nachkam, da ich mich nicht um Maßnahmen zu meiner Gesundung gekümmert hätte. Nun stehe ich krank und ohne Geld da. Was kannn ich tun, außer zum Sozialamt zu gehen, wo ich nichts zu erwarten habe?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.10.2024 | 04:21

Hallo Jens,

 

dies ist ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung in welchem wir auch nur Fragen zu den Themen der Rentenversicherung beantworten können. Wir können leider nicht beurteilen, warum die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld eingestellt hat und ob ein Widerspruch gegen die Einstellung erfolgreich wäre oder nicht. Wir können Ihnen daher nur empfehlen, sich mit Ihrem Anliegen direkt an Ihre zuständige Agentur für Arbeit zu wenden um dort schnellstmöglich eine Klärung herbeizuführen. 

5 Antworten

Gittaam 20.10.2024 | 16:30
Hallo, solange sie krank geschrieben sind, ist die Agentur für Arbeit nicht zuständig. Da hilft nur der Gang zum Jobcenter um Bürgergeld zu beantragen. MfG
Klare Sacheam 20.10.2024 | 16:36
Gegen die Einstellung des ALG1 kann man Widerspruch einlegen und ggf. Klage einreichen. Ansonsten Vermögen aufbrauchen oder Sozialhilfe.
Friederam 21.10.2024 | 08:07
Hallo, diese Antwort kann ich mir schwer vorstellen. Wenn du aber 3-6 Std./Tg. leistungsfähig bist, darfst du eigentlich keine Krankmeldungen mehr vorlegen. Denn in der Arbeitslosigkeit liegt Arbeitsunfähigkeit nur vor, wenn man leichte Arbeit nicht mehr verrichten kann. Die frühere Tätigkeit spielt keine Rolle mehr. bei 3-6 Std. geht der Arzt der Agentur davon aus, dass du leichte Arbeit verrichten kannst. Dem musst du dich anschließen, damit du Alg erhältst. Durch Vorlage eine AU zur alten Krankheit machst du aber genau das Gegenteil. Von dem von dir genannten Grund habe ich als Ablehnungsgrund der Agentur für Arbeit noch nicht gehört. Frag mal bei der Agentur für Arbeit oder in einem Arbeitslosenforum.
KSCam 21.10.2024 | 09:14
Wie kommen Sie auf die Idee, Sie bekommen ALG und/oder werden in Arbeit vermittelt, wenn Sie bei der Agentur dokumentieren arbeitsunfähig zu sein? Ist doch irgendwie logisch dass es dort heißt: komm wieder wenn du Arbeiten kannst und willst. Passt aber irgendwie, dass Sie sich dazu im Rentenforum schlau machen wollen……
Danaam 21.10.2024 | 10:17
Ihr Fehler war leider das Sie der Arbeitsagentur weiterhin eine AU vorgelegt haben und somit der Vermittlung nicht zur Verfügung stehen. Die Vorgehensweise ist korrekt. Wenn Sie nun ALG1 erhalten möchten dürfen Sie sich nicht mehr krankschreiben lassen und müssen sich dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit dem Restleistungsvermögen zur Verfügung stellen und schon läuft das ALG regulär weiter. Das Arbeitsamt ist ähnlich wie ein Arbeitgeber Lohn sprich ALG1 wird für 6 Wochen weitergezahlt danach sind diese raus.
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