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Experten-Antwort

ausgesteuert, und dann ?

von Lars.Koch09.03.2016 | 11:54
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4 Antworten

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Hallo zsammen, ich bin seit Mai 2015 krank und erwerbsunfähig, und erhalte daher natürlich Krankengeld von meiner Krankenkasse. Dies erhalte ich allerdings nur noch bis November 2016. Ich hoffe zwar das ich bis dahin wieder gesund und erwerbsfähig bin, aber bei meiner Lungenkrankheit kann dies auch länger dauern. Und mit 38 Jahren will ich eigentlich noch nicht in die Frührente. Eine Job habe ich, der wird mir derzeit fei gehalten. Meine Frage ist aber nun was nach dem November 2016 passiert, behalte ich den Job oder erliere ich en vielleicht automatisch? Und vorallem woher bekomme ich dann Geld ? Ist das dann Arbeitslosengeld ? Ich blicke da derzeit überhauot nicht mehr durch :-(. Wo kann ich mich denn da beratend hinwenden ? Danke für die Hilfe Mit freundlichen Grüßen L. Koch

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 09.03.2016 | 15:47

Den Ausführungen von =//= stimme ich zu. Solange ihr Arbeitgeber den bestehenden Arbeitsvertrag nicht gekündigt hat, besteht das Arbeitsverhältnis weiter. Rechtzeitig vor Auslaufen des Krankengeldes sollten Sie sich bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit melden und das notwendige Verfahren für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes bei bestehendem Arbeitsverhältnis erklären lassen. Ihre Agentur für Arbeit kann Sie auch verbindlich über die Dauer des zustehenden Arbeitslosengeldes beraten.

Sollten Sie einen Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation stellen wollen, wenden Sie sich bitte bei Fragen an die Deutsche Rentenversicherung. Die notwendigen Antragsformulare können Sie sich bei Bedarf auch auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunterladen.

Experten-Antwortam 09.03.2016 | 16:17

Die Übersendung eines Fotos mit einer aktuellen Tageszeitung wird bei der Deutschen Post AG als Lebensnachweis nicht akzeptiert.

2 Antworten

=//=am 09.03.2016 | 13:10
Also automatisch verlieren Sie Ihren Job natürlich nicht. Sie sollten einige Zeit vor der Aussteuerung mit Ihrem Arbeitgeber besprechen, ob er weiterhin den Arbeitsplatz frei hält. Nach dem Krankengeld wird dann die Agentur für Arbeit für die Arbeitslosengeld-1-Zahlung zuständig sein. Da Sie aber bereits seit fast einem Jahr krankgeschrieben sind, wird voraussichtlich die Krankenkasse Sie demnächst zu einer Reha-Antragstellung auffordern. Eine Erwerbsminderung wurde ja wohl offensichtlich noch nicht durch die DRV festgestellt? Wenn Ihnen eine Reha-Maßnahme bewilligt wird, prüft die DRV nach Abschluß der Reha Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Ist dieses gemindert, bestehtein Rentenanspruch. Der richtige Ansprechpartner für Ihre persönlichen Belange ist jedenfalls Ihr Sachbearbeiter bei der DRV.
Lars.Kocham 09.03.2016 | 20:02
Hallo zusamen, vielen Dank für die schnellen Antworten!!
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