Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDen Ausführungen von =//= stimme ich zu. Solange ihr Arbeitgeber den bestehenden Arbeitsvertrag nicht gekündigt hat, besteht das Arbeitsverhältnis weiter. Rechtzeitig vor Auslaufen des Krankengeldes sollten Sie sich bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit melden und das notwendige Verfahren für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes bei bestehendem Arbeitsverhältnis erklären lassen. Ihre Agentur für Arbeit kann Sie auch verbindlich über die Dauer des zustehenden Arbeitslosengeldes beraten.
Sollten Sie einen Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation stellen wollen, wenden Sie sich bitte bei Fragen an die Deutsche Rentenversicherung. Die notwendigen Antragsformulare können Sie sich bei Bedarf auch auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunterladen.
Die Übersendung eines Fotos mit einer aktuellen Tageszeitung wird bei der Deutschen Post AG als Lebensnachweis nicht akzeptiert.
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