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Experten-Antwort

Ausgezahlter Urlaub Rentenschädlich?

von Krebsgeplagter29.08.2015 | 12:58
1333 Ansichten
4 Antworten
Hallo, Ich wurde ja quasi ein Jahr rückwirkend berentet, bekomme aber jetzt erst ab 1.8 Rente Mein Arbeitsvertrag wurde im Rahmen einer Krankheitspensionierung jetzt aufgelöst. Angenommen uch bekäme meinen Resturlaub jetzt ausgezahlt hätte ich das was davon? Ein Jahr hatte ich ja schon vor der Rente rückwirkend Anspruch. Im Internet finde ich keine wirkliche Lösung... Grüsse

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.08.2015 | 09:44

Ihre Urlaubsabgeltung würde als Hinzuverdienst gewertet und kann dazu führen, dass Ihre Rente im Monat der Auszahlung nur als Teilrente gezahlt wird oder sogar ruht.

3 Antworten

K.am 29.08.2015 | 16:05
Wenn Sie hier in der "Forensuche" (was auch Teil des Internets ist) als Stichwort URLAUBSABGELTUNG eingeben, finden Sie die Antwort auf Ihre Frage, die schon gefühlte 100x gestellt (und beantwortet) worden ist.
Krebsgeplagteram 30.08.2015 | 02:01
Urlaubsabgeltung war das Schlagwort, das ich suchte. Danke. Allerdings wurde meine Frage nicht beantwortet, zumindest nicht auf den ersten 10 Seiten die ich gelesen habe. Ich formuliere meine Frage ausführlicher. Also ich habe eine volle EM Rente zugesprochen bekommen, die Zahlungen beginnen erst ab 1.8.2015. Die Rente wurde rückwirkend ab 1.8.2014 gewährt. Mein Arbeitsverhältnis wurde am 19.7.2015 gelöst. Nun ist die entscheidende Frage falls eine Urlaubsabgeltung stattfindet ob sie rentenschädlich ist. Eigentlich bestand das Arbeitsverhältnis ja noch als die Rente rückwirkend gewährt wurde. Darüber habe ich leider nicht konkretes gefunden für diesen Fall.
****am 31.08.2015 | 08:42
Wurde das Beschäftigungsverhältnis nach Rentenbeginn beendet und wird hieraus nach Beschäftigungsaufgabe einmalig gezahltes Arbeitsentgelt erzielt, liegt Hinzuverdienst i. S. des § 96a SGB VI vor. Das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt ist dem Monat zuzuordnen, für den es bescheinigt wird. Heißt: Rentenbeginn = 01.08.2014 Beschäftigungsende/Kündigung=19.07.2015 = nach Rentenbeginn. Eine Urlaubsabgeltung/Einmalzahlung des AG ist als einmaliger Hinzuverdienst auf die EM-Rente anzurechnen.
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