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Ausgleich Abschlag bei vorzeitiger Altersrente

von Erbfall12.11.2019 | 12:48
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ein Versicherter Jahrgang 06.1955 ist zum 01.07.2018 mit 9,9% Abschlag (alternativlos) in die Altersrente für langjährig Versicherte gegangen. Der Ausgleich des Abschlags war damals finanziell nicht möglich und wurde auch nicht förmlich als 'Rechengröße' beantragt. Durch Erbfall stehen nun unerwartet Mittel zur Verfügung - wäre jetzt, Ende 2019, die Möglichkeit gegeben den o.g. Abschlag (für die Zukunft) noch auszugleichen oder hätte dies vor dem Beginn der Altersrente zumindest förmlich angefragt werden müssen? Die Zahlung ist ja bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze möglich.

3 Antworten

Docham 12.11.2019 | 12:58
der Ausgleich der Rentenminderung ist bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze möglich. Die Erhöhung erfolgt ab dem Folgemonat der Zahlung (als Zahlungszeitpunkt gilt die Antragstellung auf Ausgleichszahlung, wenn innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Berechnung überwiesen wird).
Neinam 12.11.2019 | 12:55
Da der Rentenbescheid rechtlich bindend ist, können keine Ausgleichszahlungen mehr geleistet werden.
Warumam 12.11.2019 | 14:14
Auch ich bekam unerwartet ein Erbe und habe es gut angelegt. Heute bin ich froh darüber und kann zu meiner verminderter Rente, einen monatlich Geldbetrag von 450 Euro auszahlen.
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