Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Ausgleich der Abschläge durch den Arbeitgeber

von Heinerbumm03.08.2017 | 15:06
638 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Wenn ich mit 63 in Rente ginge, müsste ich zum Ausgleich des Abschlags rund 23000 Euro zahlen. Kann mein Arbeitgeber diese Zahlung übernehmen anstatt eines Bonus? Wäre das bei Nachzahlung der Entgeltpunkte auf Grund des Versorgungsausgleichs auch möglich?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 03.08.2017 | 16:26

Wie bereits durch „23“ geschrieben, ist es möglich, dass der Arbeitgeber statt einer Bonuszahlung eine Einzahlung auf Ihr Versicherungskonto zum Ausgleich der Abschläge tätigt. Voraussetzung ist der Antrag auf eine Auskunft nach § 109 Abs. 5 Satz 4 SGB VI (ab Vollendung des 50. Lebensjahrs).

Gleiches gilt für die Zahlung zum Ausgleich der im Versorgungsausgleich abgegebenen Entgeltpunkte.

Es ist keine Regelung bezüglich der Herkunft des Geldes vorhanden.

Experten-Antwortam 08.08.2017 | 11:38

Woher das gezahlte Geld kommt, ob von Ihnen oder vom Arbeitgeber, ist egal. Letztlich wird zu klären bleiben, ob das Geld als Arbeitsentgelt einzustufen ist und somit beitragspflichtig in der SV ist. Wie schon mehrfach im Forum geschrieben, können die Ausgleichszahlungen dann ggf. als Vorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden. Ob Sie die möglichen Höchstbeträge bereits ausgeschöpft haben, klären Sie bitte mit einem Steuerberater.

3 Antworten

23am 03.08.2017 | 15:39
Wer die Zahlung zur Abschlagsausgleichszahlung leistet, ist dem Rentenversicherungsträger egal. Sie allerdings müssen den Antrag stellen (scheinbar bereits erfolgt) und sie erhalten auch die Bestätigung über die Auswirkungen auf die RenteS Auch der Abschlag auf Grund eines Versorgungsausgleiches kann ausgeglichen werden. Auch hier: Wer letztlich einzahlt, ist dem Rentenversicherungsträger egal. Wichtig: Der Verwendungszweck auf der Überweisung muss für die Zuordnung richtig angegeben werden. ...was auch immer Sie mit 'anstatt eines Bonus' meinen?
senf-dazuam 04.08.2017 | 09:27
Hallo "Heinerbumm"! Rechnen Sie sich mal durch wieviele Entgeltpunkte Sie a) zur Vermeidung des Abschlags oder b) zum Ausgleich der Minderung durch den Versorgungsausgleich für das Geld "kaufen" können. Da gibt es durchaus einen Unterschied.
heinerbummam 08.08.2017 | 10:57
Wären solche Beiträge des Arbeitgebers dann auch steuerbegünstigt und sozialabgabenfrei?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026