Guten Tag,
Eine Minderung von 18% kann durch einen eigenen Beitragsaufwand ausgeglichen werden.
Bei einer Bruttorente von 1400 EUR, würde der Ausgleich von 18% ca. 70.000 EUR betragen.
Die Jahrgänge 1946-1951 können mit Vollendung des 60. Lebensjahrs die Altersrente wegen Altersteilzeit oder wegen Arbeitslosigkeit in Anspruch nehmen, wenn Sie unter Beachtung der sonstigen Voraussetzungen, bis zum 31.12.2003 einen Altersteilzeitvertrag oder Auflösungsvertrag geschlossen haben.
Die Rentenminderung richtet sich entsprechend dem Geburtsjahrgang.