Hallo, Sabine,
wir verweisen auf den Beitrag von Modi 1969.
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Hallo, Sabine,
wir verweisen auf den Beitrag von Modi 1969.
Dann lesen Sie mal hier lieber Bertram. Die aktuelle Auskunft gilt nur für 3 Monate. http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_…Die aktuelle Auskunft gilt nur für 3 Monate. Steht auch so in der Auskunft.Hallo DRV, ich hatte 2 Termine bei der DRV bei mir in der Nähe und beim ersten Termin sagte die Beraterin genau das was du schreibst. Den zweiten Termin hatte ich auf Wunsch auch bei ihr und sie revidierte diese Aussage mit den 3 Monaten, sie hatte sich intern diesbezüglich erkundigt. Auch bei der DRV auf der Webseite steht es falsch. Die Berechnung, der einzuzahlende Betrag, gilt nicht nur für 3 Monate. Wenn du später einzahlst, bekommst du halt später ensprechend weniger Rente dafür, wenn der Stichtag im Halbjahr (Juli) überschritten ist. Bei mir in der "Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung" steht ebenso nichts von 3 Monaten. Sondern da steht: Gruß Bertram
Hallo DRV, ich hatte 2 Termine bei der DRV bei mir in der Nähe und beim ersten Termin sagte die Beraterin genau das was du schreibst. Den zweiten Termin hatte ich auf Wunsch auch bei ihr und sie revidierte diese Aussage mit den 3 Monaten, sie hatte sich intern diesbezüglich erkundigt. Auch bei der DRV auf der Webseite steht es falsch. Die Berechnung, der einzuzahlende Betrag, gilt nicht nur für 3 Monate. Wenn du später einzahlst, bekommst du halt später ensprechend weniger Rente dafür, wenn der Stichtag im Halbjahr (Juli) überschritten ist. Bei mir in der "Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung" steht ebenso nichts von 3 Monaten. Sondern da steht: Gruß BertramDann lesen Sie mal hier lieber Bertram. Die aktuelle Auskunft gilt nur für 3 Monate. http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Hallo "DRV": Dieser link ist leider nicht korrekt. Bitte teilen sie mir/uns den korrekten Link mit. Danke dafür.
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