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Experten-Antwort

Ausgleich Rentenabschlag

von C. Böttcher26.10.2016 | 10:47
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6 Antworten

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Hallo liebe Forenmitglieder, meine Frage... wenn man einen Rentenabschlag von 10,8% bei EP 26,9065 mit einer Ausgleichszahlung abwenden möchte... stimmt dann meine Berechnung? 26,9065 EP x 0,108 Abschlag x 36267 AE2016 x 0,187 Beitragssatz 2016 : 0,892 Zugangsfaktor = Ausgleichszahlung 22093 Euro? Oder habe ich einen fehler drin?

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo C. Böttcher,

Sie haben richtig gerechnet. Der exakte Beitragsaufwand für den Ausgleich der Rentenminderung beträgt 22.093,73 Euro.

Die Formel für den Ausgleich der Rentenminderung lautet wie folgt:

Beitragsaufwand = geminderte persönliche Entgeltpunkte x vorläufiges Durchschnittsentgelt des Kalenderjahres der Beitragszahlung x Beitragssatz zum Zeitpunkt der Beitragszahlung : Zugangsfaktor der vorzeitigen Rente wegen Alters

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo C. Böttcher,

ich kann mich den Ausführungen von "oder so" anschließen.

Auch ich gehe davon aus, dass in der Auskunft 2014 für die Zukunft fiktive Zeiten hochgerechnet wurden und sich dadurch ein wesentlich höherer Abschlag an Entgeltpunkten und damit auch der höhere Ausgleichsbetrag errechnet haben.

Genaues kann man allerdings nur sagen, wenn die damalige Auskunft vorliegt. Wenn Unklarheiten bestehen, sollten Sie sich die Auskunft des Jahres 2014 in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung erläutern lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

C. Böttcheram 26.10.2016 | 12:06
Okay, Danke. Was mich wundert ist, dass ich eine unverbindliche Rentenprognose von der DRV vorliegen habe, die unter den gleichen Bedingungen eine Ausgleichszahlung von 52 886 Euro vorsieht. Gut, sie ist von 10/2014 und die damaligen EP waren 23,6922... Aber warum gibt es da einen so immensen Unterschied?
C. Böttcheram 26.10.2016 | 12:06
Okay, Danke. Was mich wundert ist, dass ich eine unverbindliche Rentenprognose von der DRV vorliegen habe, die unter den gleichen Bedingungen eine Ausgleichszahlung von 52 886 Euro vorsieht. Gut, sie ist von 10/2014 und die damaligen EP waren 23,6922... Aber warum gibt es da einen so immensen Unterschied?
oder soam 26.10.2016 | 12:31
waren 2014 evtl. noch fiktive Beitragszeiten bis zum 63. Lj. (Beginn AR langj. Vers.) dabei, die nun nicht dabei sind? Die 26,... bzw. 23,... EP waren ja sicher nur der jew. aktuelle Stand, oder?
oder soam 26.10.2016 | 12:31
waren 2014 evtl. noch fiktive Beitragszeiten bis zum 63. Lj. (Beginn AR langj. Vers.) dabei, die nun nicht dabei sind? Die 26,... bzw. 23,... EP waren ja sicher nur der jew. aktuelle Stand, oder?
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