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Experten-Antwort

Ausgleich Rentenabschlag

von regloh1117.03.2023 | 09:18
145 Ansichten
5 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe im Dezember einen höheren Betrag zum Ausgleich des Rentenabschlags eingezahlt. Frage, kann man den restlichen recht hohen Abschlagsausgleich noch bis Ende März komplett bezahlen oder ist eine Abschlagszahlung pro Jahr hier begrenzt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo regloh1,

bei der Zahlung von Beträgen zum Ausgleich der Rentenminderung bleibt es Ihnen überlassen, wieviel Sie wann einzahlen wollen. Teilzahlungen können Sie also auch auf das Jahr verteilt vornehmen.

Den Zeitpunkt März, den Sie hier ansprechen, bezieht sich mutmaßlich auf die Beantragung/Zahlung von freiwilligen Beiträgen für das Vorjahr. Dies hat aber - wie oben ausgeführt - gar nichts damit zu tun, da Sie einen (Geld-)Betrag einzahlen und keine Beiträge leisten.

Sollte sich Ihre Frage dagegen auf die maximale steuerliche Berücksichtigung der Ausgleichszahlung beziehen, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater und/oder an das Finanzamt.

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4 Antworten

regloh11am 17.03.2023 | 09:50
Wenn ich aber ab kommenden Jahr in Rente gehe, kann man dann den hohen Restbetrag auf einmal einzahlen?
ThomasRam 17.03.2023 | 09:48
Sie können den Rest in Raten mit Ihrer gewünschten Höhe auf mehrere Jahre (steueroptimiert!) aufteilen.
regloh11am 17.03.2023 | 11:59
Da der Restbetrag den ich zum Ausgleich zahlen muss den mtl. Betrag auf das Jahr erheblich übersteigen, meine Frage: kann ich das trotzdem auf einmal zahlen, also weit über den Höchstbetrag?
Irrtumam 17.03.2023 | 12:49
Da werfen Sie einiges durcheinander. Einen monatlichen Höchstbeitrag gibt es doch nur bei freiwilligen Beiträgen. Bei Ausgleichszahlungen für Rentenabschläge müssen Sie nur die in der Auskunft genannte Höchstsumme einhalten.
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