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Experten-Antwort

Ausgleich Rentenminderung vor halber EM-Rente

von harald4875422.09.2022 | 15:25
113 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe einige Zahlungen zum Ausgleich der Rente für mein Alter 63. Lj. an die DRV Bund bereits geleistet. Zahlen dürfen tue ich ca. 40.000 Euro gesamt lt. bescheid der DRV Bund. Gezahlt habe ich bisher ca. 5000 Euro vor Beginn der halben EM-Rente. Danach bin ich halbe EM-Rentnerin geworden. Meine Frage: Kann ich durch eine weitere Zahlung, es sind ja noch ca. 35.000 Euro frei/offen zum Ausgleich der Rentenminderung für mein Alter zahlen, um meine spätere Rente aufzustocken oder würde sich meine Zahlung bei einer späteren Altersrente nicht auswirken, weil ich eine halbe EM-Rente erhalten habe bzw. noch erhalte evtl. bis zu meinem Altersrentenbeginn?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.09.2022 | 12:51

Hallo harald48754,

nach dem Wortlaut des § 187a Absatz 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) können nur die Rentenminderungen ausgeglichen werden, die durch die vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente entstehen.

Auf dem geminderten Zugangsfaktor einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beruhende Rentenminderungen können demgegenüber nicht durch eine Beitragszahlung nach § 187a SGB VI ausgeglichen werden. Wird eine teilweise Erwerbsminderungsrente laufend und auf Dauer bezogen, kann deshalb nur die Rentenminderung ausgeglichen werden, die sich durch die vorzeitige Altersrente zusätzlich ergibt.

Dies bedeutet, dass Sie auf Grund Ihres Rentenbezugs vermutlich nicht mehr so viele Beiträge nach § 187a SGB VI zahlen können.

Für die genaue Höhe der noch möglichen Zahlung sollten Sie eine aktuelle Auskunft bei Ihrem Rentenversicherungsträger beantragen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Abschlägeam 22.09.2022 | 15:39
Hallo harald48754. ob sich eine weitere Zahlung auf die Höhe Ihrer späteren Altersrente auswirken würde, können Sie sich bei einer Beratungsstelle Ihrer zuständigen DRV berechnen/erklären lassen. Nehmen Sie dazu den seinerzeitigen Bescheid bezgl. der Ausgleichszahlung mit und auch den Bescheid über die danach bewilligte EM-Rente. Nur so erhalten Sie dann auch die Zahlen, die für Sie verbindlich interessant sind. Viel Erfolg und alles Gute!
Deutsche Rentenversicherung
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