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Experten-Antwort

Ausgleich von Abbschlägen

von Red11.10.2019 | 12:00
203 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, angenommen, es erfolgt eine Zahlung (V0210) zum Ausgleich von Abschlägen. Wie wirkt sich das auf den Rentenbescheid aus ? Mir geht es darum, dass ich noch eine weitere Rente (ZVK) beziehen werden. Die ZVK sagt mir, sie wird genau den Abschlag übernehmen, der im Anhang zur Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte dokumentiert ist. Darin soll (sinngemäß)ein Satz stehen "Die Verminderung der Rente beträgt für 36 Monate 10,8%" Werden durch die erfolgte Zahlung hier weiter die 10,8% dokumentiert (und der Abschlag durch zusätzliche Entgeltpunkte ausgeglichen)? Oder würde in diesem Satz angegeben, dass keine Abschläge erfolgen? mfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Red,

der Abschlag bleibt weiter bestehen. Bei der ZVK müssen Sie also mit einem Abzug von 10,8 Prozent rechnen.

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2 Antworten

DRVam 11.10.2019 | 12:26
Die Abschläge bleiben in der gesetzlichen und in der Betriebsrente (ZVK?) erhalten. der Unterschied ist, dass Sie diese in der gesetzlichen RV ausgleichen können und in der Betriebsrente eben nicht. Die Abschläge stehen auch weiterhin in Ihrem Rentenbescheid an dem sich dann die betriebsrentenzahlende Stelle orientiert.
Spinozaam 11.10.2019 | 12:53
Der Hinweis: "Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente zu dem genannten Zeitpunkt würde zu einer Minderung der Rente um [x,x] % führen", wird auch weiterhin aufgeführt. Nach Eingang der Zahlung, erfolgt eine Bestätigung u.a. mit dem Hinweis: "Durch die Zahlung der Beiträge in Höhe von x EUR verringert sich der in unserer Auskunft vom yy.xx.20zz errechnete Abschlag von X persönlichen Entgeldpunkten um Z persönliche Entgeltpunkte auf XYZ persönliche Entgeltpunkte."
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