Sie erhalten eine entsprechende Rentenauskunft mit Benennung des Abschlags/Beitragsaufwandes nur abgestellt auf einen noch realisierbaren Rentenbeginn (Antragsfrist). Nimmt der/die Versicherte die Altersrente, die Grundlage für die Auskunft war, nicht in Anspruch, entfällt die Berechtigung zur Ausgleichszahlung auf der Grundlage dieser Auskunft. Die Versicherten können dann jedoch eine neue Rentenauskunft nach § 109 Abs. 5 S. 4 SGB VI (mit einem späteren Rentenbeginn) beantragen.
Hallo Thomas B.
vielleicht fassen Sie mal all Ihre Fragen zum Thema Ausgleichszahlung/Rentenminderung in einem Beitrag zusammen und sortieren vorher alle relevanten Fragen - für ALLE Ihre gewollten Kombinationsmöglichkeiten ;-)
Machts einfacher, nur auf eine Frage/Thread zu antworten, statt alles von Ihnen zerstückelt gefragte noch zusammen zu berücksichtigen.
Gruß
w.
...nebenbei, wenn Sie soviel (Nacht)Zeit zum quasseln haben, wird es Ihnen bestimmt auch mal gelingen so rein tagsüber die nächste Beratungsstelle zu finden, um Ihre Fragen zum Abschluss zu bringen/konkret mit Ihrem Versicherungsverlauf/Ihren aktuellen Rentenerwartungen – oder?
Machen Sie den Kopf zu, W*lfgang! Oder sind Sie auch mein Karma?(...)Hallo Thomas B. vielleicht fassen Sie mal all Ihre Fragen zum Thema Ausgleichszahlung/Rentenminderung in einem Beitrag zusammen und sortieren vorher alle relevanten Fragen - für ALLE Ihre gewollten Kombinationsmöglichkeiten ;-) ...nebenbei, wenn Sie soviel (Nacht)Zeit zum quasseln haben, wird es Ihnen bestimmt auch mal gelingen so rein tagsüber die nächste Beratungsstelle zu finden, um Ihre Fragen zum Abschluss zu bringen/konkret mit Ihrem Versicherungsverlauf/Ihren aktuellen Rentenerwartungen – oder?
(...)[/quote]Hallo Thomas B.
vielleicht fassen Sie mal all Ihre Fragen zum Thema Ausgleichszahlung/Rentenminderung in einem Beitrag zusammen und sortieren vorher alle relevanten Fragen - für ALLE Ihre gewollten Kombinationsmöglichkeiten ;-)
...nebenbei, wenn Sie soviel (Nacht)Zeit zum quasseln haben, wird es Ihnen bestimmt auch mal gelingen so rein tagsüber die nächste Beratungsstelle zu finden, um Ihre Fragen zum Abschluss zu bringen/konkret mit Ihrem Versicherungsverlauf/Ihren aktuellen Rentenerwartungen – oder?
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