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Experten-Antwort

Ausgleich von Abschlägen und Erwerbsgemindertenrente ?

von Michael Schmied17.05.2018 | 07:15
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3 Antworten

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Hallo, ich will 2019 Abschläge ausgleichen, weil ich als GDB 100 schwerbehinderter früher aufhöre zu arbeiten. Ich kann nicht mehr. Mein letzter Arbeitstag ist im Dezember 2018. Mein frühestmöglicher Renteneintritt wäre erst Mitte 2024. Nach 2 Jahren keiner Einzahlung in die DRV verliert man den Schutz eine Erwerbsgemindertenrente beantragen zu können. Zählt die Ausgleichszahlung für Abschläge für das Jahr 2019 als Beitragszahlung die diesen Schutz dann um ein Jahr verlängern ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Schmied,

eine Bedingung für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind drei Jahre "Pflichtbeiträge" für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Bei der Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich einer Rentenminderung handelt es sich nicht um die Zahlung von Pflichtbeiträgen. Der Schutz gegen das Risiko der Erwerbsminderung verlängert sich somit nicht. Die geplante Ausgleichszahlung könnte deshalb auch schon ganz oder teilweise im Jahr 2018 erfolgen. Dies könnte unter Umständen steuerrechtlich interessant sein. Zu weiteren Einzelheiten wenden Sie sich gern an einen Steuerberater.

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2 Antworten

chiam 17.05.2018 | 09:18
Nein, für die sogenannte Drei-Fünftel-Belegung zählen nur Pflichtbeiträge. Ein versicherungspflichtiger Minijob würde dagegen reichen.
Michael Schmiedam 17.05.2018 | 11:35
Danke für die hilfreichen Antworten. Ich werde ab 2019 für mindestens ein Jahr im aussereuropäischen Ausland sein, ich denke da gibt es keine Minijobs ? Oder die würden dann nicht anerkannt werden ?
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