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Experten-Antwort

ausgleich Wohnförderkonto

von Domme27.03.2017 | 13:52
1481 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, meine Frau und ich planen gerade den Kauf einer eigenen Immobilie. Nun ist die Überlegung, Kapital aus unseren Riesterverträgen (Fondssparpläne aus 2006) zu entnehmen. Hierzu habe ich aber noch Fragen: 1) Wie lang habe ich für meine Überlegungen Zeit, Kauf ist für April geplant? 2) Wenn ich Geld entnehme, wird ja ein Wohnförderkonto angelegt. Bis zum Renteneintritt kann ich dieses doch flexibel zurückzahlen (z.B. Jährliche Einmalzahlungen), oder? 3) Wenn ich bis zum Rentenalter das Wohnförderkonto ausgeglichen habe, kann ich danach dann auch die Immobilie förderunschädlich verkaufen/vermieten? Vielen Dank schon einmal für die Rückmeldungen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Domme,

Ihre Fragen zum Wohnförderkonto beantworten wir wie folgt:

Zu 1) Der Entnahmevorgang und die wohnwirtschaftliche Verwendung müssen in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang erfolgen. Davon ist auszugehen, wenn Ihre Aufwendungen für die Tilgung des Darlehens innerhalb des Zeitrahmens von einem Monat vor Antragstellung bei der ZfA und bis zwölf Monate nach der erstmaligen Auszahlung des geförderten Altersvorsorgevermögens entstanden sind oder entstehen werden. Entstanden sind die Aufwendungen in dem Monat, in dem diese tatsächlich bezahlt wurden.

Zu 2) Grundsätzlich können Sie ihr Wohnförderkonto bis zum „Renteneintritt“ ausgleichen. Ob und ggfs. wie dies auch durch „jährliche Einmalzahlungen“ möglich ist, hängt von der vertraglichen Ausgestaltung mit Ihrem Anbieter ab.

Zu 3) Wenn Sie Ihr Wohnförderkonto ausgeglichen haben, dann können Sie die Immobilie förderunschädlich verkaufen oder vermieten.

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2 Antworten

TanteCharlieam 27.03.2017 | 14:35
"ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See" Fragen werden hier von den Experten nur zur gesetzlichen Rentenversicherung beantwortet. Wegen privater Vorsorge wenden Sie sich am besten an einen privaten Versicherungsmakler, Verbraucherzentrale oder Ihren Bankberater.
****am 28.03.2017 | 15:17
Hallo Domme, zu Frage 1: Bis Sie Kapital aus dem Fondsparplan entnehmen zum Erwerb einer selbst genutzten Immobilie. zu Frage 2: Bis zum Beginn der Auszahlungsphase ihres Altersvorsorgevertrags müßte durch Einzahlungen in ihren Fondsparplan das Wohnförderkonto vollständig aufgelöst werden. zu Frage 3: Ist das Wohnförderkonto vollständig aufgelöst, bis zum Beginn der Auszahlungsphase, können Sie die Wohnung auch vermieten oder verkaufen, denn die Besteuerung des geförderten Altersvorsorgevermögen erfolgt ja anschließend über die "Riester-Rente", die Sie aus dem Fondsparplan erhalten. Es darf dann dort nur nicht zu einer schädlichen Verwendung dort kommen z.B. Verzug ins Nicht- EU- Ausland, Kapitalauszahlung/Auflösung durch Tod und Zahlung an die Erben etc. Weitere Fragen kann Ihnen ihr Anbieter oder die ZfA (DRV Bund- Zulagenstelle)beantworten.
Deutsche Rentenversicherung
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