Hallo Domme,
Ihre Fragen zum Wohnförderkonto beantworten wir wie folgt:
Zu 1) Der Entnahmevorgang und die wohnwirtschaftliche Verwendung müssen in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang erfolgen. Davon ist auszugehen, wenn Ihre Aufwendungen für die Tilgung des Darlehens innerhalb des Zeitrahmens von einem Monat vor Antragstellung bei der ZfA und bis zwölf Monate nach der erstmaligen Auszahlung des geförderten Altersvorsorgevermögens entstanden sind oder entstehen werden. Entstanden sind die Aufwendungen in dem Monat, in dem diese tatsächlich bezahlt wurden.
Zu 2) Grundsätzlich können Sie ihr Wohnförderkonto bis zum „Renteneintritt“ ausgleichen. Ob und ggfs. wie dies auch durch „jährliche Einmalzahlungen“ möglich ist, hängt von der vertraglichen Ausgestaltung mit Ihrem Anbieter ab.
Zu 3) Wenn Sie Ihr Wohnförderkonto ausgeglichen haben, dann können Sie die Immobilie förderunschädlich verkaufen oder vermieten.