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Experten-Antwort

Ausgleichszahlung 2022 zur Rentenminderung

von regloh1126.07.2022 | 14:38
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Sehr geehrte Damen und Herren, welches ist der Höchstbetrag, den man als Ausgleichszahlung zur Rentenminderung in 2022 tätigen kann?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo regloh11,

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9 Antworten

Klugpuperam 26.07.2022 | 14:48
Pauschal nicht zu beantworten, müsste individuell berechnet werden.
regloh11am 26.07.2022 | 14:53
Beispiel: Wenn jemand für das vorzeitige Renteneintrittsalter von 63 eine Rentenminderung von ca. 30 TEUR hat. Kann dieser Betrag auf einmal in 2022 gezahlt werden, um das auzugleichen?
Abschlägeam 26.07.2022 | 15:20
Hallo Regloh, hier noch einmal der Link zu dem 'Schnäppchen', wenn Sie mit Wert 2022 die EP einkaufen. Ganz unten auf der Seite ist dann der Link zum Antragsformular, das Sie auf jeden Fall verwenden müssten, damit Ihnen dann mitgeteilt werden kann, wieviel Sie seitens der DRV maximal einbezahlen dürfen. Lassen Sie sich aber auch noch mal steuerlich beraten, damit Sie da auch die optimale Variante ausschöpfen können. https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/rente-extra-beitraege…
Schadeam 26.07.2022 | 15:33
Lassen Sie es sich per Vordruck V210 individuell ausrechnen. Wenn Sie das Ding diese Woche losschicken, haben Sie in 1-2 Monaten "Ihre Höchstzahl" individuell errechnet und dann noch alle Zeit der Welt die Kohle bis Jahresende einzuzahlen, damit es dann auch noch 2022 steuerwirksam ist. Wenn Sie es erst im Dezember in die Wege leiten, dann es terminlich eng werden,......wer halt spät kommt,.....
W°lfgangam 26.07.2022 | 19:24
Hallo regloh11, Beispiel: Jg. '65, SV-Einkommen seit 30/35/40 Jahren auf BBG begrenzt/kein Studium, Abschlag mit 63 geht gegen 500 € = da geht um die 100.000+ € als Ausgleichszahlung. Wählen Sie besser eine individuelle Beratung, bzw. dem Tipp von @Schade folgen, dann haben Sie es Cent-genau :-) Gruß w.
Berateram 27.07.2022 | 08:38
Sie können den Ausgleichsbetrag auch in einer Summe zahlen. Ob das steuerrechtlich eine gute Idee ist, beantwortet Ihnen ein Steuerberater.
regloh11am 27.07.2022 | 08:21
Den fehlenden Ausgleichsbetrag kenne ich bereits. Es geht mir nur darum, ob der Betrag auf einmal eingezahlt werden kann und ob es hier Höchstbeträge pro Jahr gibt, welche man einzahlen kann?
Schadeam 27.07.2022 | 15:11
So gefragt wäre die Antwort gleich klar gewesen: Nein es gibt bei der angefragten Zahlung zum Abschlagsausgleich keine Jahresbegrenzung/Höchstbeitrag, Sie können sofort oder auch später alles in einer Summe zahlen. Für die Kritiker des Forum: das hat nichts mit dem Höchstbeitrag der freiwilligen Versicherung zu tun. Ist so wie mit den Äpfeln und Birnen,...bzw. mit dem Rausnehmen einzelner Aussagen aus dem Kontext der Frage (was derzeit ja äüßerst beliebt bei einigen ist).
W°lfgangam 27.07.2022 | 20:39
Hallo regloh11, entsprechend der Ihnen von der DRV dazu erteilten Rentenauskunft (unterstellt, die haben Sie auf Antrag bereits erhalten), hat die Berechnung/der volle Ausgleichsbetrag eine Gültigkeit von 3 Monaten. Ab es hintenraus/bei Rentenbeginn gepasst hat, wird in ferner Zukunft zu überprüfen sein. Gruß w.
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