Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Sinn ,
grundsätzlich besteht die Möglichkeit den Abschlag für eine vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente durch eine Einmalzahlung zu vermeiden. Als Entscheidungshilfe kann man mit dem Vordruck V 210 beim kontoführenden Rentenversicherungsträger den genauen Betrag erfragen.
Je nach Höhe des Abschlags und der Höhe der zu erwartenden Rentenzahlung kann dies eine größere Summe sein. Bei eine Bruttorente von 1500 € und dem höchsten Abschlag von 18 % wäre der Kapitalaufwand ca. 75.000,00 €.
Sofern der Arbeitgeber eine Abfindung wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zahlt, wäre eine langfristige Anlegung bei einem Geldinstitut evtl. sinnvoller.
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