Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Anleger, mit dem Antrag zum Ausgleich von Rentenminderungen (§187a SGB VI) geben Sie zunächst lediglich eine Absichtserklärung ab. Besteht die theoretische Möglichkeit, dass Sie die erforderlichen 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten erreichen können, erstellt die DRV eine Prognoseberechnung auf Grundlage der derzeitigen Verhältnisse (derzeitiges vom Arbeitgeber bescheinigtes AEG). Eventuelle Änderungen Ihres Status (Krankheit / Arbeitslosigkeit) können natürlich nicht vorhergesehen werden und werden dem entsprechend nicht berücksichtigt. Entschließen Sie sich für Teilzahlungen (maximal 2 Teilzahlung im Kalenderjahr), so müssen Sie diese immer jeweils neu beantragen und es erfolgt eine Hochrechnung unter den dann vorliegenden Voraussetzungen und Konditionen. Nach § 187a, Abs.3, Satz 3 SGB VI erfolgt keine Erstattung von gezahlten Beiträgen!
Tut mir leid, aber das sind keine konkreten Antworten. Ich kann natürlich noch die 35 Jahre Wartezeit „rein rechnerisch“ erreichen. Das könnte auch jemand der erst kurz vor dem 63. Lebensjahr die Wartezeit erfüllt. Reicht diese theoretische Möglichkeit tatsächlich aus, um eine entsprechende Auskunft erhalten zu können? Dass diese nur 3 Monate Gültigkeit hat, spielt doch zunächst mal gar keine Rolle. Sie steht aber im Raum. Wenn dort z.B eröffnet wird, dass ich 50000 € einzahlen kann, um die zu erwartenden Abschläge auszugleichen, sich meine tatsächliche Summe aber letztendlich völlig anders gestaltet, weil sich bis zum 63. Lebensjahr eben eine ganz andere Arbeitssituation ergibt (Krankheit, Arbeitslosigkeit, beitragsfreie Selbständigkeit), erfolgt doch meines Wissens nicht automatisch eine Neuberechnung, sondern nur, wenn ich eine neue Auskunft anfordere, oder sehe ich das falsch? Also könnte ich 50000 € einzahlen, obwohl eine spätere Auskunft, die ich aber nicht anfordere, eine wesentlich geringere Summe ergeben würde? Oder berechnet die Rentenversicherung mit dem 63. Lebensjahr automatisch neu und erstattet die überzahlte Ausgleichssumme? Wo genau könnte ich das dann nachlesen?Kann ich die Auskunft über eine Ausgleichszahlung erhalten, auch wenn ich die Wartezeit von 35 Jahren noch nicht erreicht habe.Hallo Anleger, die für diesen Fall erteilte Rentenauskunft zur Ausgleichszahlung (für eine Altersrente ab 63 für langjährig Versicherte) basiert auf der Erwartung, dass die 35 Jahre rechnerisch erreichbar sind - sonst gibt es diese Auskunft erst gar nicht/keine Nachzahlungsmöglichkeit. > Was ist mit der prognostizierten Ausgleichssumme, wenn sich mein Gehalt in den nächsten Jahren deutlich verringert, ich Krankengeld oder Arbeitslosengeld beziehe oder gar gar nicht mehr in die Rentenversicherung einzahle? Verbleibt es dann trotzdem bei der prognostizierten Ausgleichssumme? Diese Rentenauskunft/der Ausgleichsbetrag insgesamt hat nur 3 Monate Gültigkeit. Planen Sie ratenweise Einzahlungen nach eigener Einschätzung über die weiteren Jahre (allein schon wegen der steuerlichen Komponente) und Sie 'überzahlen' den später mal tatsächlichen Abschlag, erhalten Sie eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge – oder alles zurück, falls Sie dann gar keine vorgezogene Altersrente/vor der Regelaltersrente erhalten können. Gruß w.
Im Gegensatz zu Ihnen haben andere hier das eventuell mögliche Szenario sehr wohl verstanden. Und ja, es geht tatsächlich ums Prinzip. Denn es können sich bei langfristig unterstellten Einkünften durchaus große Änderungen ergeben und dann kann es schon sehr wichtig sein, wie dann seitens der Rentenversicherung mit diesen Änderungen umgegangen wird. Modi 1969 hat das jetzt dankenswerterweise sehr gut erklärt. Von daher ist Ihr Beitrag einfach mehr als überflüssig.Nein falsch! Es betrifft den Fall, dass ich in der ersten Auskunft 50000 Euro genannt bekomme, ich eine Ratenzahlung über mehrere Jahre in Betracht ziehe und sich durch wechselnde Umstände im Arbeitsumfeld bei einer Neuberechnung nach Jahren, z.B. nur 35000 € Ausgleichssumme ergeben.Hallo Anlager, was wollen Sie eigentlich erreichen mit Ihren wiederholten Anfragen? Eine möglichst optimale Rentensteigerung - mit ggf. zu viel gezahlten Beiträgen/bei aktuell exorbitanter 'Rendite'(je mehr ums so besser gezahlt, da saug ich doch das Maximum ab) - oder nur auf die Korinthe genau gezahlten Cent für die Rente? Abhängig vom schmelzenden/verfügbaren Kapital ...und dann, wenn alle? Irgendwie erschließt sich mir Ihr Kapitaleinsatz/finanzielle Strategie dem Grunde nach nicht, zumal Sie auf Jahre bereit sind, eine unbestimmte Summe ohne sofortige Wiederkehr so einfach erst mal vom Konto abzuzwacken ... ;-) Zudem, Sie können jederzeit die jährlichen Einzahlungen bremsen/einstellen, wenn sich Ihre freien Mittel nach unten bewegen. ...und natürlich auch die ggf. erhaltenen Steuererstattungen aus den zu hohen geltende gemachten Altersvorsorgeaufwendungen dem Finanzamt erstatten *g Ihnen geht es nur ums 'Prinzip'/nicht Verwaltungsvereinfachung - richtig? :-) Gruß w.
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