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Experten-Antwort

Ausgleichszahlung bei EMR

von Frank Oster01.07.2011 | 17:53
2075 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo,ich bekomme eine EMR von 219.- und muß jetzt 65.- an meinen Ex Ehemann zahlen und das von meiner kleinen Rente.Mein Ehemann sagte mir nun das er kein Geld bekommen hat. Meine Frage ! Wo ist die Ausgleichszahlung von 65.- geblieben? Ich bekomme definitiv noch weniger Rente ausgezahlt.Wie funktioniert das mit dem Ausgleich? vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sofern Sie mit der Ausgleichszahlung den Versorgungsausgleich meinen, finden Sie Informationen zu diesem Thema in folgender Broschüre:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/04_Formulare_Publikationen/02_info_broschueren/04_vor_der_rente/geschiedene_ausgleich_rente.html?nn=85100

Bei Fragen zu dem ggf. bei Ihnen durchgeführten Versorgungsausgleich, vereinbaren Sie bitten einen Beratungstermin bei der Rentenversicherung und nehmen das Scheidungsurteil und die Ihnen erteilten Auskünfte Ihres Rentenversicherungsträgers mit.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KSCam 02.07.2011 | 14:22
Meinen Sie mit dem Ausgleich den Sie zahlen müssen den Versorgungsausgleich, der vom Gericht bei der Scheidung durchgeführt wurde? Wenn ja hätten Sie damals besser das Gericht oder Ihren Anwalt gefragt. Wenn es der Versorgungsausgleich ist hat die DRV mit der "Rentenkürzung" nur das vollzogen, was der Richter entschieden hat. :) Und der EX profitiert dann davon wenn er selbst in Rente geht.
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