Sofern Sie mit der Ausgleichszahlung den Versorgungsausgleich meinen, finden Sie Informationen zu diesem Thema in folgender Broschüre:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/04_Formulare_Publikationen/02_info_broschueren/04_vor_der_rente/geschiedene_ausgleich_rente.html?nn=85100
Bei Fragen zu dem ggf. bei Ihnen durchgeführten Versorgungsausgleich, vereinbaren Sie bitten einen Beratungstermin bei der Rentenversicherung und nehmen das Scheidungsurteil und die Ihnen erteilten Auskünfte Ihres Rentenversicherungsträgers mit.