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Experten-Antwort

Ausgleichszahlung Entgeltpunkte kaufen

von Steffen 5428.01.2023 | 20:20
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3 Antworten

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Hallo zusammen, Ich habe meine 35 Jahre beisammen und möchte gern eine Ausgleichszahlung für einen früheren Renteneintritt zahlen. Die 14.4% Rentenminderung entsprechen bei mir ca. 7 Entgeltpunkten oder rund 50.000EUR (Bescheid von 2022). Ich möchte diese Beträge aus Steuergründen in den nächsten Jahren "scheibchenweise" einzahlen. Meine Frage: Man muss ja nicht jedes Jahr einen neuen Antrag stellen. Aber was ist dann festgeschrieben: Der Betrag (d.h. insgesamt 50.000EUR) oder die Entgeltpunkte (etwa 7)? Durch die Anpassung der Durchschnittsentgelte und evtl. der Beitragssätze ergeben sich hier ja zwangsläufig Verschiebungen. Danke, Steffen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Steffen 54,

die Zahlung kann als Einmalzahlung oder in mehreren Teil¬zahlungen, maximal bis zu dem mitgeteilten Betrag, erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Renten¬minderung nur teilweise auszugleichen.

Der mitgeteilte Ausgleichsbetrag bleibt maßgebend, wenn eine vollständige Zahlung innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der besonderen Renten¬auskunft erfolgt.

Wird die Sonderzahlung dagegen zu einem späteren Zeitpunkt oder in Teilbeträgen über einen Zeitraum von mehreren Jahren geleistet, kann sich die Gesamtsumme ändern.

Unter Berücksichtigung der dann schon geleisteten Teilzahlungen kann einen neue Auskunft beantragt und erteilt werden.

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2 Antworten

Oskar am 28.01.2023 | 20:51
Die Entgeltpunkte, das bedeutet gleichzeitig, zahlen Sie über Jahre verteilt, zahlen Sie mehr als 50.000 Euro. Aber 1. Sie müssen nicht die Gesamtsumme zahlen und 2. Wenn Sie die 50.000 Euro jetzt schon flüssig haben, können sie die Teilsummen die sie dieses Jahr nicht zahlen, als Festgeld auf 2 bis x Jahre anlegen (gibt aktuell 2 bis 3 Prozent, zwar nicht die Welt aber besser als nichts) Und bevor wieder die "Missgünstigen" kommen, die es nicht verstehen können, dass man solche Summen in die Rentenkasse einzahlt. Ja es ist eine Wette auf ein langes Leben und wie es KSC immer zutreffend formuliert: Man muss es schon selber wissen. Ich schätze die meisten Einzahler wissen schon was sie tun.
Klugpuperam 28.01.2023 | 20:51
Steht doch in der Auskunft. Die Entgeltpunkte sind (bis zur nächsten Auskunft) fix, der "Preis" für einen Entgeltpunkt kann sich ändern.
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