Hallo Tomassono,
die bereits gegebenen Antworten können bestätigt werden. Ein Ausgleich der Abschläge der Erwerbsminderungsrente ist nicht möglich.
Sollte Ihre Altersrente zusätzliche Rentenpunkte enthalten, z.B. weil Sei neben der Erwerbsminderungsrente noch gearbeitet oder jemanden gepflegt haben, so könnten mögliche Abschläge auf diese zusätzlichen Rentenpunkte ausgeglichen werden.
Als Alternative steht auch eine freiwillige Beitragszahlung, max. bis zum Erreichen der Regelaltersrente, zur Verfügung.