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Experten-Antwort

Ausgleichszahlung für Rentenminderung steuerlich wirksam?

von Gerhard Streichert07.09.2015 | 17:45
1056 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich bin in Altersteilzeit und werde mit 63 die Altersrente beantragen. Die Minderung der Rente beträgt bei mir 9,3%. Diese kann ich vermeiden, wenn ich eine Ausgleichszahlung leiste. Die Auskunft dafür liegt mir bereits vor. Wenn ich diese Ausgleichszahlung selbst zahle (nicht der Arbeitgeber), kann ich damit meine Steuerlast in dem Jahr der Zahlung mindern? Wie wird diese Ausgleichszahlung steuerlich behandelt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerhard Streichert,

wie bereits von W*lfgang und Schade erläutert, sollten Sie sich hierzu durch einen Steuerberater bzw. Ihr örtliches Finanzamt beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schadeam 07.09.2015 | 18:45
Ich gehe davon aus, dass Sie diese Zahlungen steuerrechtlich anerkennen lassen können. Näheres dazu erfragen Sie aber bitte beim Steuerberater oder beim Finanzamt. Das ist deren Job, nicht der eines Beraters der DRV.
W*lfgangam 07.09.2015 | 18:44
Hallo Gerhard Streichert, "grundsätzlich" ja. Googlen Sie mal nach 'ausgleichzahlung rente steuervorteil', da werden Sie mehr finden, als hier jemals beantwortet werden könnte - zudem die steuerliche Situation doch sehr individuell ist. Ansonsten Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder Fachanwalt für Finanzrecht einschalten. Gruß w. PS: für die 'Rentabilität' bei der Rente brauchen Sie allein mind. 20, eher 30 Jahre. Von dem Mehrbetrag gehen wiederum Steuern und KV/PV ab.
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