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Experten-Antwort

Ausgleichszahlung Rentenminderung in 2022

von AndSch02.03.2023 | 18:53
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5 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte bereits in 2022 einen Betrag zur Rentenminderung in die Rentenkasse eingezahlt. Bis zum 31.03.2023 soll angeblich die Regelung für die Konditionen aus 2022 noch gelten. Die Beiträge wurden tatsächlich am 17.11.2022 eingezahlt, die Auskunft der DRV zum Ausgleich einer Rentenminderung ist am 16.11.2022 erfolgt. Ist die Frist zum 31.03.2023 auch auf meinen Fall anwendbar oder ist diese bereits zum 20.02.2023 ausgelaufen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo AndSch,

die Bindungswirkung der Auskunft endet 3 Monate nach Zustellung. Wie W*lfgang bereits geantwortet hat, bezieht sich der 31.03.2023 als Stichtag auf die Zahlung regulärer freiwilliger Beiträge für das Jahr 2022. Wollten Sie jetzt noch Zahlungen aufgrund der Auskunft über den Ausgleich von Rentenabschlägen leisten, gelten die aktuellen Werte.

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4 Antworten

AndScham 02.03.2023 | 19:05
Gilt hier grundsätzlich der 31.03.2023 als Abgabefrist oder gilt die Frist der 3 Monate gerechnet ab Zustellung des Schreibens der DRV?
KSCam 02.03.2023 | 18:59
Wenn Sie bereits am 17.11.2022 gezahlt haben, verstehe ich die Frage nicht wirklich.
W°lfgangam 02.03.2023 | 20:31
Hallo AndSch, alles Nonsens, sofern sich die Vorbeiträge auf den 31.03. beziehen - das ist lediglich der Stichtag, um fürs abgelaufene Jahr noch 'normale' freiwillige Beiträge für/hier 2022, für etwaige Versicherungslücken einzahlen zu können. Ihr Bescheid zum 'Ausgleich der Rentenminderung' hat eine Bindungswirkung von 3 Monaten. Solange die nach Bescheiderteilung noch gilt (Datum ist in diesem Bescheid (16.11.2022) genau angegeben *), können Sie noch zu den Konditionen des Jahres 2022 weitere Einzahlungen leisten. Ansonsten werden weitere Einzahlungen mit den Berechnungswerten jetzt/2023 mit zusätzlichen/etwas geringeren EP verbucht ...wie auch in Folgejahren, in denen Sie ggf. weitere 'Raten' einzahlen wollen. *) "oder ist diese bereits zum 20.02.2023 ausgelaufen" Wenn das Datum da so steht, sind die 'Konditionen' aus 2022 abgelaufen ...Black Friday für billige Rentenpunkte war gestern ;-) Gruß w.
AndScham 03.03.2023 | 15:05
Vielen Dank für die klarstellende Info.
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