Hallo AndSch,
die Bindungswirkung der Auskunft endet 3 Monate nach Zustellung. Wie W*lfgang bereits geantwortet hat, bezieht sich der 31.03.2023 als Stichtag auf die Zahlung regulärer freiwilliger Beiträge für das Jahr 2022. Wollten Sie jetzt noch Zahlungen aufgrund der Auskunft über den Ausgleich von Rentenabschlägen leisten, gelten die aktuellen Werte.