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Experten-Antwort

Ausgleichszahlung wie bezahlen?

von Karin09.04.2018 | 22:42
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Hallo, Ich habe mir die Ausgleichzahlung für einen Rentenbeginn mit 63 berechnen lassen und habe eine Frage zur Bezahlung. Es steht im Bescheid, dass ich innerhalb von 3 Monaten zahlen muss, damit der Ausgleichsbetrag gültig wird und dass ich auch in bis zu 2 Raten pro Jahr zahlen kann. Ich habe noch 7 Jahre Zeit bis ich 63 bin. 1. Heisst das ich könnte 7 Jahre lang z.bsp 1x im Jahr einzahlen und muss nicht alles auf einmal zahlen? 2. Bleibt der ausgerechnete Wert gleich, wenn sich beruflich nichts ändert, oder wird die Ausgleichszahlung jedes Jahr neu berechnet? 3. Könnte ich auch dieses Jahr nur einen kleinen Teilbetrag innerhalb von 3 Monaten zahlen und kurz vor 63 Jahren den gesamten Rest? Das konnte ich aus dem Bescheid nicht herauslesen. Herzlichen Dank und viele Grüsse Karin

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karin,

wie „Vor der Rente“ und „Werner67“ bereits dargestellt haben, werden in dem Bescheid über die Ausgleichszahlung die Beiträge dargestellt, die aktuell (und mind. in den nächsten 3 Monaten) für einen vollständigen Ausgleich der Rentenminderung aufgewendet werden müssen.

Sie sind selbstverständlich nicht gezwungen, den kompletten Betrag auf einmal aufzubringen, sondern haben hier auch verschiedene Möglichkeiten der Disposition. Hierzu zählt einmal die Möglichkeit, zu Teilzahlungen (bis zu 2 Mal im Kalenderjahr), als auch die Möglichkeit aktuell nur einen Teil der Rentenminderung auszugleichen und zu einem späteren Zeitpunkt einen weiteren Teil/den Rest auszugleichen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass bei einer späteren Teilzahlung wiederum neu ermittelt werden muss, mit welchem Beitrag die restliche Rentenminderung ausgeglichen werden kann. Hierbei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Beitragsaufwand im Verhältnis zu den auszugleichenden Entgeltpunkten tendenziell höher ausfallen wird.

Im Zweifel sollten Sie sich zu diesem Thema auch persönlich und individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

Vor der Renteam 10.04.2018 | 00:48
Na ja, das ist eine temporäre Berechnung der RV. Diese gilt nach den jetzigen Modalitäten. Da z.Bsp. ab 07/18 eine Rentenerhöhung erfolgen wird, ändern sich die Basisdaten und es wird etwas teurer. Das gilt sinngemäß für alle nachfolgenden Zeiträume. Das ist aber kein Grund zur Panik! Ich würde einen bestimmten Betrag planen, so zw. 0,2...0,5 Punkten und das dann einzahlen. Sieben Jahren sind auch nicht wenig und sie wissen nicht, was sich bis dahin alles verändert. Lebenserwartung anhand der Verwandtschaft, Vorerkrankungen etc. pp. Vernünftig ansparen - macht man mit jeder Altersversorgung - und vor der Rente, wenn alles soweit abschätzbar ist, den Rest einzahlen. Man muss auch nicht alles einzahlen, das sind sie in der Gestaltung frei.
Karin Scholzam 10.04.2018 | 07:04
Hallo auch ich habe manchmal Schwierigkeiten die Bescheide richtug zu interpretieren. Gott sei Dank sollen diese demnächst vereinfacht werden. Ich empfehle dringend keine Ausgleichszahlung vorzunehmen. Legen Sie das Geld auf ein Cashkonto. Was ist wenn Sie in drei Jahren plötzlich sterben? Der Staat freut sich. Mfg
Werner67am 10.04.2018 | 07:37
Der errechnete Wert aus dem Bescheid ist der derzeitige "Preis" für den kompletten Ausgleich. Der Wert gilt, bis sich entweder der Beitragssatz oder der Durchschnittsverdienst ändert - mindestens jedoch 3 Monate nach dem Bescheid. D.h. wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt zahlen, wird es höchstwahrscheinlich teurer. Trotzdem empfiehlt sich die ratenweise Zahlung schon aus steuerlichen Gründen (damit man die Beiträge optimal von der Steuer absetzen kann). Grundsätzlich erhalten Sie nicht automatische eine neue Berechnung zugeschickt, wenn sich die Werte ändern. Wenn man also eine "Punktlandung" hinlegen will - d.h. den kompletten Ausgleich - empfiehlt es sich, vor der letzten Rate bei der Rentenversicherung nachzufragen, wieviel für den kompletten Ausgleich tatsächlich noch fehlt. Gruß Werner
Karinam 11.04.2018 | 00:13
Vielen herzlichen Dank, ich glaube jetzt habe ich es verstanden!!! Viele Grüße Karin
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