Hallo Belinda W.,
Sie haben die Wahl, die Rentenminderung ganz oder teilweise auszugleichen. Da der Beitragsaufwand sehr hoch sein kann, besteht ferner die Möglichkeit – nicht zuletzt aus steuerlichen Gründen- von Teilzahlungen über Jahre hinweg Gebrauch zu machen.
Innerhalb eines Jahres gibt es keinen erkennbar günstigen bzw. ungünstigen Zeitpunkt. Betrachtet man das allgemeine Lebensrisiko einer Erwerbsminderung wäre eher zu einer früheren Ausgleichzahlung zu raten, da nur Beiträge, die bis zum Leistungsfall gezahlt wurden, für eine Erwerbsminderungsrente berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung