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Auskunft

von Vesna10.09.2008 | 15:11
1013 Ansichten
3 Antworten

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Ich gehe mit 60 in die Frauenrente mit 18% Abschlag. Ab 01. Oktober diesen Jahres führt mich das AA nicht mehr. Es sind noch 22 Monate bis zu meinem 60ten Geb. Ist es noch sinnvoll meinen 400€ Job aufzustocken. Wegen dem Anspruch auf EU-Rente ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Als versicherungsrechtliche Voraussetzung für eine Rente wegen Erwerbsminderung müssen in den letzten 5 Jahren 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen liegen. Eine Lücke von weniger als 2 Jahren in diesem Zeitraum ist -wie "Unbekannt" zutreffend ausgeführt hat- hierfür unschädlich.

2 Antworten

Unbekanntam 10.09.2008 | 16:58
Hallo Vesna, Voraussetzung für den Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente ist, dass man in den letzten 5 Jahren 3 Jahre Pflichtbeiträge hat. Das heißt in Ihrem Fall, dass Sie zwischen 55 und 60 mindestens 3 Jahre an Pflichtbeiträge haben müssen. (Umkehrschluss: Eine Lücke von 2 Jahren ist unschädlich). Sollten sie wirklich in dieser Zeit nur 22 Monate an Lücke haben, wäre dies kein Problem.
VESNAam 11.09.2008 | 10:16
Vielen Dank für die Auskunft MfG VESNA
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