Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenOb Ihr Arbeitgeber ein Recht auf diese Auskunft hat, halte ich für sehr fragwürdig und müsste ggf. vom Arbeitsrecht her geprüft werden! In der Praxis ist es jedoch nicht unüblich, dass Unternehmen beim vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis solche Berechnungen sehen wollen. Alternativ bleibt Ihnen vielleicht nur die betriebsbedingte Kündigung und Sie gehen unter Umständen „leer“ aus. Wie „W*lfgang“ empfiehlt, würde auch ich Ihnen raten, generell Ihre Lebensplanung zu überdenken. Die Berechnung können Sie bei der DRV anfordern (Formular V0210)!
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