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Experten-Antwort

Auskunft für den Arbeitgeber

von Herzenswunsch11.07.2019 | 17:35
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3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin 63 Jahre alt und mein Betrieb "möchte mich los werden". Da ich die Regelaltersgrenze erst mit 65 Jahren und 10 Monaten erreiche, soll ich klären, welche Summe der Betrieb in die RV einzahlen müsste, damit ich keine Abzüge hätte. Meine Frage an Sie: Hat der AG ein Recht diese Info zu bekommen. Vielen Dank Herzenswunsch

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ob Ihr Arbeitgeber ein Recht auf diese Auskunft hat, halte ich für sehr fragwürdig und müsste ggf. vom Arbeitsrecht her geprüft werden! In der Praxis ist es jedoch nicht unüblich, dass Unternehmen beim vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis solche Berechnungen sehen wollen. Alternativ bleibt Ihnen vielleicht nur die betriebsbedingte Kündigung und Sie gehen unter Umständen „leer“ aus. Wie „W*lfgang“ empfiehlt, würde auch ich Ihnen raten, generell Ihre Lebensplanung zu überdenken. Die Berechnung können Sie bei der DRV anfordern (Formular V0210)!

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2 Antworten

KSCam 11.07.2019 | 18:54
Na dann auf zur nächsten DRV Beratung, dort kann man Ihnen sagen wieviel zum Ausgleich der Abschläge eingezahlt werden müsste. Und was wäre so schlimm daran wenn ein AG Sie freistellt aber es so regeln will dass Sie keinerlei Einbußen haben? Ich kenne Menschen die würden so ein Angebot lieber heute als morgen annehmen und würden nicht fragen ob der AG das auch darf. Wenn Sie das nicht wollen brauchen Sie dem AG ja "einfach keine Zahlen liefern" und können abwarten was weiter passiert. Vielleicht eine Kündigung und Sie prozessieren dann um Abfindungen, wer weiß?
W°lfgangam 11.07.2019 | 20:11
Hallo Herzenswunsch, ein Beispiel: bei einer mittleren Rente von 1500 EUR beträgt Ihr Abschlag (10,2 % für Jahrgang '56) rd. 150 EUR. Der wäre mit etwa 37.000 EUR auszugleichen. Nicht zu vergessen ist dabei, das bei vorzeitigem Beschäftigungsende fast 3 weitere Jahre Beitragszeiten bis zu Regelaltersgrenze fehlen - bei Durchschnittseinkommen (aktuell 38.901 EUR) gehen Ihnen da zusätzlich 100 EUR Brutto-Monatsrente durch die Lappen. Bei nur 15 Jahren Lebenserwartung/Rentenbezugsdauer geht das an/über 16.000 EUR - die _nicht_ durch Beitragszahlungen in Ihr Rentenkonto ausgeglichen werden können. Natürlich hat der AG kein 'Recht', diese Zahlen, geschweige denn die Höhe Ihrer Rente überhaupt zu erfahren. Für Sie und den AG gilt Ihr Arbeitsvertrag, der grundsätzlich bis zur Regelaltersrente läuft. Wenn Ihr AG bereits ist, Ihnen 60.000 EUR in die Hand zu drücken – auf Basis der hier dargestellten fiktiven Zahlen -, würde ich zuschlagen - noch 2 Jahre ALG hintendran, dann ist die Rechnung perfekt :-) ...die folgende 'Sperrfrist'/keine ALG-Leistungen ist hier zu berücksichtigen! Frage ist natürlich auch, was _Ihr_ Ziel ist ...weniger Geld/ggf. folgend ALG /weniger Rente - früher zuhause, und/ob Sie mit geringerer Rentenerwartung über die Runden kommen können, und wie Sie ggf. eine Abfindung *) einsetzen wollen -> aufs heimische Konto und häppchenweise verbrauchen/oder Ausgleichszahlung in die DRV. *) ...Vorsicht hier vor Steuern -> Steuerberater fragen! Gilt gleichermaßen für eine Ausgleichszahlung, ggf. in Raten während ALG-Bezug bis zum tatsächlichen Rentenbeginn. Hier kommen mehrere Betrachtungsweisen/Rechtsbereiche zusammen, die nicht allein von einem (nur) Rentenberater aufgelöst werden können! Gruß w.
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