Hallo Katrin Rummler,
suchen Sie in Ihren Unterlagen, ob Sie noch irgendetwas haben, mit dem Sie die Lehrzeit nachweisen können. Das könnte z. B. sein:
Lehrvertrag
Ausbildungsvertrag,
Lehranzeige bei der zuständigen Berufskammer,
Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über den Eintrag in die Lehrlingsrolle,
eine Arbeitgeberbescheinigung,
oder etwas ähnliches, mit dem die Berufsausbildung nachgewiesen werden kann.
Falls Ihnen hierzu gar nichts mehr vorliegt, machen Sie bitte dennoch möglichst genaue Angaben zu der Lehrzeit.
Liegen keine Nachweise mehr vor, kann die Zeit der Berufsausbildung nicht berücksichtigt werden. Die Chancen, dass Ihr damaliger Arbeitgeber (sofern er noch existiert) bzw. die Krankenkasse noch Unterlagen aus der damaligen Zeit hat, sind sehr gering. Die maßgebenden Aufbewahrungsfristen für Unterlagen sind längst abgelaufen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung