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Auskunftspflicht bei Unt. als Aushilfe und Studentin

von Azazil08.09.2009 | 12:49
839 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin Studentin und habe für 5Tage für ein Unternehmen gearbeitet. Ich habe dort 337EUro verdient und dieses Unternehmen verlangt jetzt von mir eine genaue Aufführung über jedes Unternehmen incl. Verdienst und Zeitraum für das ich dieses Jahr gearbeitet habe. Jetzt meine Frage: Ist dies rechtlich in Ordnung? Muss ich darüber Auskunft geben? Ist es nicht so, dass ich da nur Ihnen auskunftspflichtig bin? Ich habe garantiert schriftlich, dass ich nicht mehr als 50Tage dieses Jahr gearbeitet habe. Muss das dem Unternehmen nicht reichen?? Sie rufen immer wieder bei mir an und verlangen die Daten, sonst würden Sie Sozialversicherungsbeiträge von meinem Gehalt abziehen bzw. gar nicht zahlen. Ich würde mich sehr freuen von Ihnen dies bezüglich eine schnelle Antwort zu erhalten!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Azazil,

Sie sind zwar nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber detailliert Auskünfte über Ihre anderweitigen Beschäftigungen (z. B. über die Firma oder die Art der Tätigkeit) zu erteilen, aber für die Frage, ob Ihre in dem maßgebenden Unternehmen ausgeübte Beschäftigung der Versicherungspflicht unterliegt, muss Ihr Arbeitgeber wissen, in welchem zeitlichen und finanziellem Umfang Sie anderweitig gearbeitet haben.

Eine Beschäftigung ist nur dann versicherungsfrei, wenn das aus dieser Beschäftigung erzielte Entgelt im Monat regelmäßig 400 EUR nicht übersteigt, oder die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens 2 Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist. Dabei sind mehrere geringfügige Beschäftigungen allerdings zusammenzurechnen. Um diese Voraussetzung überprüfen zu können, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber also den Umfang weiterer Beschäftigungen anzeigen, da Ihr Arbeitgeber verpflichtet ist, den Sachverhalt für die versicherungsrechtliche Beurteilung seiner Beschäftigten aufzuklären.

3 Antworten

Azazilam 08.09.2009 | 12:54
Ihnen=der Rentenversicherung direkt oder evtl. dem Finanzamt
Jackam 08.09.2009 | 14:38
Rein rechtlich geht es die Firma nichts an, wo Sie gearbeitet haben. Damit es aber nicht zum Dauerstreit kommt, teilen Sie der betreffenden Firma doch einfach einen Job (und die tatsächliche Dauer) eines Unternehmens mit, für das Sie gearbeitet haben. Wenn dies im Limit liegt haben Sie ja nichts zu befürchten.
Schadeam 08.09.2009 | 16:45
...und wenn Sie "rumzicken" und der AG Ihnen "einfach die Beiträge" abzieht, sind Sie wahrscheinlich auch nicht zufrieden. Worum geht es denn eigentlich?
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