Ob Ewerbsminderung vorliegt, muß vom Rentenversicherungsträger geprüft werden.In der Regel durch eine eigene Untersuchung. Da es sich in der Regel um Ärzte der Allgemeinmedizin handelt,
werden Fachärzte ( z.B. Augenarzt ) von den Rentenversicherungsträgern bezüglich eines Befundberichtes angeschrieben. Natürlich macht es Sinn, im Vorfeld eventuell Berichte schon einzuschicken,
um das Verfahren zu beschleunigen. Wo in dem von Ihnen geschilderten Fall jetzt das Problem liegt, kann per Ferndiagnose nicht geprüft werden. Hier sollte das Gespräch mit dem zuständigen
Träger geführt werden.