Hallo Liza,
zwischen Deutschland und der Türkei gibt es ein Abkommen über Soziale Sicherheit. Dieses regelt u.a. die Rentenansprüche, wenn jemand sowohl in Deutschland als auch in der Türkei beschäftigt war und Versicherungszeiten erworben hat.
Natürlich kann Ihre Mutter in der Türkei die Witwenrente beantragen. Eigentlich ist es aber sogar so, dass der in Deutschland gestellte Antrag auf Witwenrente aus der deutschen Rentenversicherung, auch als Antrag gegenüber der türkischen Rentenversciherung gilt. Soweit also Ihre Mutter bei Ihrem deutschen Witwenrententrag 1997 bereits angegeben hat, dass Ihr verstorbener Vater auch Beschäftigungszeiten in der Türkei zurückgelegt hat, hätte der zuständige deutsche Rentenversciherungsträger dies auch dem türkischen Rentenversciherungsträger mitteilen müssen und alle notwendigen Angaben an diesen weiterleiten müssen.
Ihre Mutter sollte sich mit Ihrem Anliegen bitte an den deutschen Rentenversicherungträger wenden, bei dem der Witwenrentenantrag 1997 bearbeitet wurde und von dem sie Ihre Witwenrente erhält (ein Regionalträger oder die DRV Bund oder die DRV KBS). Dort wird man Ihr mitteilen können, wie weiter vorzugehen ist, damit sie auch Ihre Ansprüche gegenüber der türkischen Rentenversicherung geltend machen kann bzw. auch was diesbezüglich bereits 1997 veranlasst wurde.
Weiteres zum Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei können Sie auch in der Broschüre "Arbeiten in Deutschland und in der Türkei", die sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversciherung finden.