Hallo Nondala,
in der tschechischen Republik zurückgelegte Zeiten können bei der deutschen Rente berücksichtigt werden, wenn für Sie das FRG (Fremdrentengesetz) Anwendung findet. Dafür müssten Sie entweder die Vertriebenen- oder die Spätaussiedlereigenschaft besitzen. Als Nachweis dient hierfür der Vertriebenenausweis oder eine Bescheinigung nach
§100 BVFG bzw. die Spätaussiedlerbescheinigungnach § 4 BVFG. Im Leistungsfall bedeutet dies, dass Sie sowohl eine Rente vom tschechischen alsauch vom deutschen Versicherungsträger erhalten.