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ausländischer Arbeitnehmer

von Valentin01.10.2008 | 21:43
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe eine Frage bezüglich meines Vaters. Er war vom 1.08.1977 bis zum 31.08.1982,das sind 61 KM, in der BRD beschäftigt,bei der Firma"Willi Betz". Seine Arbeitsstelle war am Grenzübergang Schwarzbach. Im April des heurigen Jahres bekam er das Antragsformular für die Rente aus Deutschland.Meine Frage ist,wie diese "Teilrente" berechnet wird,und wie wirkt sich sein Hochschulabschluss auf seine Pension aus. Mein Vater ist Magister der Wirtschaft,Bulgarischer Staatsbürger ,und ist am 13.02.1943 geboren.Er hat 37 Arbeitsjahre in Bulgarien,5 Jahre und 1 Monat in Deutschland,Bundeswehrdienst 2 Jahre und Studium 5 Jahre. Für jede Information bin ich sehr dank- bar. Grüsse aus Wien! Dr.Valentin Lambrev

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 02.10.2008 | 12:59

Hallo Herr Dr. Lambrev,

die Berechnung der deutschen Teilrente für Ihren Vater kann an dieser Stelle nur bedingt erläutert werden. Es handelt sich dabei um eine sehr komplexe Thematik.

Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, die Systematik der Rentenberechnung anhand der beiden folgenden Informationsbroschüren nachzuvollziehen.

deutsche Rentenberechnung

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/rente__so__wird__sie__berechnet__alte__bundesl_C3_A4nder,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/rente_so_wird_sie_berechnet_alte_bundesländer

Besonderheiten im europäischen Kontext

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/01__ausland/leben__und__arbeiten__in__europa,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/leben_und_arbeiten_in_europa

Im Wesentlichen gilt danach folgendes: In einer innerstaatlichen Berechnung werden nur die deutschen Versicherungszeiten Ihres Vaters für die Rentenberechnung herangezogen. Dabei werden für die deutschen Beschäftigungszeiten, den Grundwehrdienst und gegebenenfalls die Hochschulzeit Ihres Vaters sogenannte Entgeltpunkte ermittelt. Die Summe der Entgeltpunkte wird mit einem Rentenartfaktor (bei einer Altersrente beträgt dieser 1) und dem aktuellen Rentenwert (ab 01.07.2008: 26,56 Euro) vervielfältigt. Das Ergebnis ist der monatliche Rentenzahlbetrag.

Zusätzlich wird eine zwischenstaatliche Berechnung durchgeführt, in der auch die in Bulgarien und gegebenenfalls weiteren europäischen Ländern (Österreich?) zurückgelegten Versicherungszeiten berücksichtigt werden.

Die Ergebnisse der beiden Berechnungen werden verglichen und der jeweils höhere Betrag wird als deutsche Rente gezahlt.

Der Hochschulabschluss Ihres Vaters selbst wird nicht besonders berücksichtigt. Eine höhere Rente für Akademiker ist in Deutschland nicht vorgesehen. Allerdings wird die Zeit des Hochschulstudiums als sogenannte Anrechnungszeit berücksichtigt, die sich rentensteigernd auswirken kann.

4 Antworten

Chrisam 02.10.2008 | 06:13
Um hier genaue Auskünfte geben zu können, muss man Einsicht in das Versicherungskonto haben. Den Antrag würde ich unverzüglich stellen, um ein weiteres Verzögern der Altersrente zu vermeiden. Ansprechpartner für Bulgarien finden Sie hier: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Valentinam 02.10.2008 | 21:42
Vielen Dank an Hrn. Chris. Wir haben den Antrag schon gestellt. Grüsse.
H.am 03.10.2008 | 11:50
Rentenbeginn ist der 1.3.2008.Der Rentenantrag in Bulgarien gilt gem.VO 1408/71 EWG auch als Antrag auf deutsche Rente. Bei einem Wohnsitz in Bulgarien muß der bulgarische Versicherungsträger das deutsche Rentenverfahren einleiten. Im Formular E 207 müssen von Ihnen alle deutsche Versicherungszeiten (Pflichtbeitragszeiten, Schulausbildung,Arbeitslosenzeiten etc.)eingetragen werden. Der deutsche Versicherungsträger klärt diese Zeiten.Wie Sie angaben, ist die Wartezeit in Deutschland innerstaatlich erfüllt. Es wird somit eine inner- und eine zwischenstaatliche Berechnung durchgeführt, deren Ergebnis meistens gleich ist oder geringfügig voneinander abweicht. Die höhere Rente wird gezahlt. Außerdem besteht ggfls. der bulgarische Rentenanspruch.
Valentinam 03.10.2008 | 12:41
Vielen Dank!
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