Hallo valentin,
eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Wird die Rente verspätet beantragt, wird die Rente von dem Kalendermonat geleistet, in dem sie beantragt wird. Dieser Rentenbeginn kann nur vom zuständigen Rentenversicherungsträger festgelegt werden. Eine allgemeine Auskunft hierüber kann in diesem Forum nicht gegeben werden.
Sofern die Anträge bei einem zuständigen bulgarischen Rentenversicherungsträger abgegeben wurden, gilt das Datum der dortigen Antragstellung auch für den deutschen Rentenantrag.