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Ausland Auszahlung

von yasani21.04.2008 | 16:21
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr veehrte Expertin İch bin türkischer staatsangehöriger bin in deutschland geboren und habe mehr als 10 Jahre Rentenversicherungs Beitraege einbezahlt. Seit 2002 lebe und Arbeite ich nun in der türkei und wolte mich informieren ob ich nun diese beitraege ausbezahlt bekommen könte oder im lebensalter von 65 Jahren diese zeit mir hier in der türkei angerechnet wird. Bitte helfen Sie mir weiter.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

@yasani

Türkische Staatsangehörige, die aufgrund von Abkommensregelungen den deutschen Staatsangehörigen in der Sozialversicherung gleichgestellt sind, können sich grundsätzlich in der deutschen Rentenversicherung nur bei gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland freiwillig versichern. Das bedeutet, dass eine Beitragserstattung bei gewöhnlichem Aufenthalt in der Türkei möglich ist, wenn 24 Kalendermonate nach dem Ausscheiden aus einer deutschen oder türkischen Versicherungspflicht abgelaufen sind und nicht erneut Versicherungspflicht nach deutschem oder türkischem Recht eingetreten ist.

Wie KSC und Wolfgang Amadeus richtig ausführen, kann ohne Beitragserstattung später aus Deutschland eine Altersrente gezahlt werden. Der Zeitpunkt des Rentenbeginns hängt vom Geburtsdatum und die Rentenhöhe von den gezahlten Beiträgen ab.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

@Heinrich:

Für nichtdeutsche Versicherte besteht bei Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Paraguay Anspruch auf Erstattung der selbst getragenen Beiträge, aus denen noch keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht wurde. Der Beitragsanteil des Arbeitgebers ist nicht erstattungsfähig. Seit dem Ausscheiden aus der letzten versicherungspflichtigen Beschäftigung müssen 24 Kalendermonate abgelaufen sein, bevor der Antrag gestellt werden kann.

4 Antworten

KSCam 21.04.2008 | 18:19
mit mehr als 5 Beitragsjahren haben Sie später mal einen deutschen Rentenanspruch. Ein Anspruch auf Beitragserstattung dürfte wohl in Deutschland ausscheiden, da Sei angeben in TR zu arbeiten und somit in der Türkei versichert sein dürften. Welche duetschen Zeiten bei der türkischen Rente bedeutsam sind, erfragen Sie bitte bei der türkischen RV - die sollten doch die eigenen Gesetze kennen und ihre Landsleute beraten können.
Heinricham 21.04.2008 | 18:25
Sehr geehrte Expertin, ich bin vor ein paar Jahren nach Suedamerika ausgewandert und habe die paraguay. Staatsangehoerigkeit angenommen. Bitte teilen Sie mir mit,ob ich eine Beitragsrueckerstattung der Rentenbeitraege erhalten kann und falls ja, ob diese dann lediglich die von mir selbst einbezahlten Betraege umfassen, was geschieht mit den Beitraegen, die die Arbeitgeber einbezahlt haben - besten Dank fuer Ihre Antwort im voraus
Wolfgang Amadeusam 21.04.2008 | 20:29
@ yasani Eine Rückzahlung der deutschen Beiträge (Beitragserstattung) ist nicht möglich, solange Du in der Türkei arbeitest und zur dortigen Rentenversicherung Beiträge bezahlst. Um die Beitragserstattung zu bekommen, müßtest Du zwei Jahre Arbeitspause machen, aber das Problem wird sein, wovon Du dann in der Zwischenzeit lebst. Unter folgendem Link kannst Du übrigens ein Merkblatt herunterladen, in welchem Du genaue Informationen zur Beitragserstattung aus der Türkei findest: http://www.deutsche-rentenversicherung-schwaben.de/nn_44460/DRVS… Ohne Beitragserstattung kannst Du halt später einmal aus Deutschland eine Altersrente bekommen. Ab wann, das hängst davon ab, wann Du geboren bist und wieviele Beitragsjahre Du (Deutschland und Türkei zusammengerechnet) erworben haben wirst.
Wolfgang Amadeusam 21.04.2008 | 20:37
Hallo Heinrich, Du kannst die Beitragserstattung bekommen, es sei denn, Du hast aus der Deutschen Rentenversicherung früher schon einmal eine Leistung bekommen (z.B. eine Kur). Du bekommst allerdings nur die Beiträge, die Du selber gezahlt hast. Die Beiträge, die Dein Arbeitgeber gezahlt hast, die bekommst Du nicht, sondern die kommen der Solidargemeinschaft der Beitragszahler zugute, die sicher ein dreifaches Hosianna auf Dich singen werden. Das Antragsformular für die Beitragserstattung kannst Du Dir hier herunterladen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_75716/SharedDocs/de…
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