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Experten-Antwort

Auslandsaufenthalt

von Rüstiger Rentner16.11.2024 | 07:02
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Mein Rentenanspruch sank in den letzten 15 Jahren um 50%. Ist das richtig so? Mein Verständniss vom Rentensystem war bis jetzt so, dass einmal erlangter Anspruch bestehen bleibt. Da ich die letzten 15 Jahre einen Auslandsaufenthalt hatte, habe ich nicht eingezahlt. Klar, dass sich der Rentenanspruch da nicht erhöht, aber dass er fällt? Stimmt das so?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rüstiger Rentner,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten :

 

1. Beitragszeiten :

 

Ihre Rente basiert auf den Beitragszeiten, die Sie in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Wenn Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes keine Beiträge gezahlt haben, fehlen diese Jahre in der Rentenberechnung, was zu einer niedrigeren Rente führen kann.

 

2. Auslandsaufenthalt :

 

Ein längerer Auslandsaufenthalt kann sich auf die Rentenhöhe auswirken, insbesondere wenn in dieser Zeit keine Beiträge zur

Deutschen Rentenversicherung gezahlt wurden. Es gibt jedoch Abkommen mit einigen Ländern, die bestimmte Zeiten anerkennen

können.

 

3. Rentenanpassung :

 

Die Rentenhöhe kann sich auch durch gesetzliche Rentenanpassungen ändern. Diese Anpassungen können sowohl positiv, als

auch negativ ausfallen, abhängig von der wirtschaftlichen Lage und den gesetzlichen Bestimmungen.

 

Wir hoffen Ihnen mit diesen Informationen erst einmal weitergeholfen zu haben.

 

Wir empfehlen Ihnen auch bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Schadeam 16.11.2024 | 08:17
Bitte konkret werden, das Geschriebene ist so nicht nachvollziehbar. Nach 15 Jahren Lücke liegt der erreichte Stand der AR nicht bei 50%. Alleinsein Rentenanpassungen in 15 Jahren……. Panikmache
Königam 16.11.2024 | 08:21
Ein wenig dürftig Ihre allgemeinen Angaben. Bei derart ungenauen Fragen, ohne Zugriff auf Ihr Versicherungskonto ist es besser, einen individuellen Beratungstermin bei Ihrem zuständigen Rententräger zu vereinbaren. Ich kann nur vermuten, dass Sie nicht die Höhe Ihrer zukünftigen Altersrente, sondern den Anspruch der damaligen Erwerbsminderungsrente mit dem heutigen Anspruch vergleichen.
Noch knapper?am 16.11.2024 | 10:46
Einmal erworbene persönliche Etgeltpunkte bleiben natürlich erhalten. Zum Beispiel bei Zeiten ohne Beitragszahlung kann natürlich bei der Bewertung auch eine durchschnittliche Entgeltpunkanzahl eine Rolle spielen, und dieser Durchschnitt sinkt natürlich dramatisch, wenn man 15 Jahre keine Beiträge mehr zahlt. Alles andere kann man Ihren sehr dürftigen Angaben nicht entnehmen, weshalb eine genauere Antwort nicht möglich ist.
Renateam 16.11.2024 | 11:41
Weiß nicht, ob das eine Rolle spielt, aber die prognostizierte Altersrente geht doch davon aus, dass Sie weiter Beiträge wie bisher entrichten. Und Sie haben ja nicht weiter eingezahlt.
Rüstiger Rentneram 16.11.2024 | 12:35
Das kann sein, dann würde es Sinn machen. Auf dem Schreiben stand es so: Höhe Ihrer künftigen Regelaltersrente Ihre bislang erreichte Rentenanwartschaft entspräche nach heutigem Stand... Dieser Wert hat sich in 15 Jahren(ohne Einzahlung) halbiert. Von ca. 600 aud 300 Euro. Vielleicht muss ich da mal direkt nachfragen.
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