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Auslandsaufenthalt?

von gül19.08.2008 | 16:27
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10 Antworten

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Wenn man Rente wegen volle Erwerbsminderung bezieht und mit Grundsicherung unterstützt wird, muss mann sich jedes mal wenn man ins Ausland geht, um Familie zu sehen, bei der Rentenversicherung melden? Gibt es dann Abzüge? Als ich Hartz4 bekam musste ich jedes Mal eine Bewilligung hole3n auch innerhalb Deutschlands. Auserdem wurde dann für diese Zeit 30% vom Geld abgezogen. Vielen Dank!!

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sowohl bei der Grundsicherung wie auch bei Arbeitslosengeld II (Hartz IV) handelt es sich um die Fortsetzung der früheren Sozialhilfe. Mit der Rente hat dies zunächst nichts zu tun. Für Ihre Anfrage wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sozialleistungsträger Arbeitsgemeinschaft oder Grundsicherungsamt.

Eine Mitteilung an die Rentenversicherung ist erst bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes notwendig, schon um Ihnen Schreiben, zum Beispiel zur Rentenanpassung, zusenden zu können.

Sollte die Abwesenheit länger sein, ohne den gewöhnlichen Aufenthalt zu verändern, tragen Sie bitte Sorge dafür, dass sich jemand um Ihre Post kümmert.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Nach meiner Kenntnis können Sie bestimmen, auf welches Konto Ihre Rente im In- und Ausland überwiesen wird.

8 Antworten

Ham 19.08.2008 | 18:02
Nachtrag: Der Eintrag bezog sich auf die Grundsicherungleistung. Für die Rente wegen Erwerbsminderung müssen sie sich selbstverständlich bei der Rentenversicherung melden, wenn es sich um eine Änderung des Wohnsitzes(gewöhnlichen Aufenthalt) handelt.
Ham 19.08.2008 | 17:59
Meldung nicht bei der Rentenversicherung sondern beim Grundsicherungsamt
KSCam 19.08.2008 | 18:07
das klären Sie bitte mit dem Amt für Grundsicherung ab, welche Verpflichtung Sie haben um dort die Grundsicherung zu erhalten. Als Steuerzahler in Deutschland beruhigt es mich doch sehr, dass Sie mit der Sozialhilfe, die u.a. ich finanziere, einen geregelten Kontakt mit Ihrer Familie im Ausland haben können. Und dass Sie sich "jedesmal" umständlich die Erlaubnis holen müssen, tut mir sehr leid. Da sind die Behörden ja ungeheuer grausam. Mein Vorschlag: ziehen Sie doch zu Ihrer Familie ins Ausland, dann haben Sie dieses Problem nicht und Deutschland spart die Grundsicherung!
Siggiam 19.08.2008 | 18:18
Auch Leute ohne viel Geld sollten ihre Familie besuchen können. Vielleicht kann man ja vom Sozialamt die reisekosten als ergänzende Leistung beantragen. Die Familie freut sich ja auch über ein Mitbringsel. Sollten sie mal beantragen.
?-?am 19.08.2008 | 21:25
besten dank für diese Tipps :-))
Wolfgangam 19.08.2008 | 22:12
Hallo gül, so lange Personen, die Grundsicherung erhalten, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in D haben, passiert gar nichts. Das gilt auch, wenn die EM-Rente aus rein medizinischen Gründen gezahlt wird (keine 'Arbeitsmarktrente'). Lassen Sie nicht verunsichern ... Gruß w.
laam 19.08.2008 | 23:13
lebe in mazedonien kann ich meine rente auf ein deutsches konnto bekommen
Rosannaam 20.08.2008 | 10:04
Ja.
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