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Experten-Antwort

Auslandsaufenthalt und Rentenansprüche

von Koelsche18.10.2018 | 18:40
204 Ansichten
4 Antworten

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Wir leben derzeit auf unbestimmte Zeit im Ausland. Meine Frau hat aufgrund unserer Kinder anrechenbare Rentenjahre aber noch nicht die Jahre für einen Rentenanspruch erreicht. Gehen diese anrechenbaren Jahre aufgrund unseres Auslandsaufenthaltes irgendwann verloren?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

gespeicherte Zeiten in der Rentenversicherung werden durch einen Auslandsaufenthalt nicht gelöscht, unabhängig davon, ob es um Beitragszeiten, zum Beispiel Kindererziehungszeiten oder beitragsfreie Zeiten, wie schulische Ausbildung geht. Im Rahmen einer Kontenklärung kann geprüft werden, ob noch weitere Zeiten, wie oben beschrieben wegen Kindererziehung oder anzurechnende ausländische Versicherungszeiten angerechnet werden können.

Mit freundlichen Grüßen

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3 Antworten

Rentenuschiam 18.10.2018 | 18:47
Die Jahre gehen nicht aufgrund des Auslandsaufenthaltes verloren, sondern weil sie selbst keine Beiträge gezahlt hat. Normalerweise können die gezahlten Beiträge erstattet werden, wenn bis zur Vollendung der Regelaltersgrenze ein Rentenanspruch nicht erreicht wird. Eine Erstattung kommt aber nur in Frage, wenn auch Beiträge geleistet wurden. Das wäre bei Ihrer Frau nicht der Fall. Ich nehme an, dass Sie zwei Kinder haben, die vor 1992 geboren sind. Warten Sie doch einfach die Rechtssprechung ab 01.01.2019 ab, das Gesetz zur nochmaligen Erhöhung der Kindererziehungszeiten steht in den Startlöchern ;-) MfG
Rentenuschiam 18.10.2018 | 18:57
Kleine Ergänzung: Der Auslandsaufenthalt hat keinen Einfluss auf die deutschen Rentenansprüche! MfG
senf-dazuam 19.10.2018 | 09:35
Zitat von Rentenuschi anzeigenausblenden
Ergänzung: Aktuell werden für zwei Kinder je 24 Monate an Kindererziehungszeiten angerechnet. Mit der Gesetzesänderung zum 1.1.19 sollen es je 30 Monate werden. Wenn Sie die Kinder bei der DRV angegeben haben, hat Ihre Frau derzeit 48 von den nötigen 60 Monaten erreicht. mit einer freiwilligen Beitragszahlung für 12 Monate wäre der Rentenanspruch ab der Regelaltersgrenze erreicht. Wenn die sogenannte "Mütterrente II" in Kraft tritt, ist auch für zwei Kinder, die jeweils bis zum 30. Lebensmonat erzogen wurden, der Anspruch auf die Regelaltersrente erreicht. Vorher liegen aber doch noch Schulzeiten, evtl. eine Ausbildung und ein bisschen versicherungspflichtige Arbeit oder Zeit der Arbeitslosigkeit ... dazu kommen noch Kinderberücksichtigungszeiten, evtl. kommen auch 35 Jahre zusammen, mit denen dann auch schon ab 63 ein Rentenanspruch besteht. Schauen Sie in die letzte Renteninfo oder lassen Sie sich eine Rentenauskunft zuschicken. In der steht noch einiges mehr drin, was Ihnen weiterhelfen könnte.
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