Hallo,
gespeicherte Zeiten in der Rentenversicherung werden durch einen Auslandsaufenthalt nicht gelöscht, unabhängig davon, ob es um Beitragszeiten, zum Beispiel Kindererziehungszeiten oder beitragsfreie Zeiten, wie schulische Ausbildung geht. Im Rahmen einer Kontenklärung kann geprüft werden, ob noch weitere Zeiten, wie oben beschrieben wegen Kindererziehung oder anzurechnende ausländische Versicherungszeiten angerechnet werden können.
Mit freundlichen Grüßen