Guten Tag W. Jost,
ich gehe davon aus, dass sich Ihre Frage auf die Berechnung des Hinzuverdienstdeckels speziell bei einer Altersrente richtet. Nach Ihrem Eintrag vom 07.05.2017 in diesem Forum, ist Ihnen bekannt, wie sich Ihre Rente aus deutschen und italienischen Versicherungszeiten berechnet.
Der Hinzuverdienstdeckel wird für die autonome (innerstaatliche) Leistung und die anteilige (zwischenstaatliche) Leistung getrennt bestimmt.
Bei der anteiligen (zwischenstaatlichen) Leistung werden sowohl die deutschen als auch die mitgliedstaatlichen Versicherungszeiten für die Ermittlung der höchsten Entgeltpunkte der letzten 15 Kalenderjahre vor Beginn der ersten deutschen Rente wegen Alters berücksichtigt. Die Höhe der von Ihnen in Italien gezahlten Beiträge oder das dort erzielte Einkommen spielt für diese Berechnung keine Rolle. Maßgebend sind die Entgeltpunkte, die den mitgliedstaatlichen Zeiten im Rahmen der anteiligen (zwischenstaatlichen) Berechnung zugeordnet werden(= Entgeltpunkte aus dem theoretischen Betrag, weitere Informationen hierzu bietet die Broschüre „Leben und arbeiten in Europa“ online einsehbar unter:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/01_leben_und_arbeiten_in_europa.pdf?__blob=publicationFile&v=27).
Bei der autonomen (innerstaatlichen) Leistung werden lediglich Entgeltpunkte aus deutschen Versicherungszeiten berücksichtigt.
Sofern in diesen 15 Kalenderjahren für die autonome (innerstaatliche) Leistung keine Entgeltpunkte aus deutschen Zeiten oder für die anteilige (zwischenstaatliche) Leistung keine Entgeltpunkte aus deutschen und mitgliedstaatlichen Zeiten vorliegen, beträgt der Hinzuverdienstdeckel mindestens die Summe aus einem Zwölftel von 6.300 Euro und dem Monatsbetrag der Vollrente.
Grundsätzlich werden Ihre in Italien zurückgelegten Versicherungszeiten somit bei der Berechnung des Hinzuverdienstdeckels berücksichtigt. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich für genauere Informationen an den für Sie zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung zu wenden.