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Experten-Antwort

Auslandsjahre Hinzuverdienstdeckel ??

von W.Jost30.05.2017 | 09:34
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag ins Forum und insbesondere an die DRV Experten, ich habe gerade Ihre neue Veroeffentlichung studiert (30.05.17, 44 Seiten) und finde wieder keinen Hinweis auf die Bewertung der EGP meiner Auslandsjahre bezueglich des Deckels in dem Zeitfenster der letzen 15 Jahre, dort steht "Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten, beitragsgeminderte Zeiten", werden meine Jahre in IT nun bewertet oder nicht ?? Eigentlich waeren das nach EU-Recht bewertet ja "Beitragszeiten". PS: Die Beantwortung meiner vor 4 Wochen an die DRV per email gestellten Fragen steht auch immer noch aus..... W.Jost

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag W. Jost,

ich gehe davon aus, dass sich Ihre Frage auf die Berechnung des Hinzuverdienstdeckels speziell bei einer Altersrente richtet. Nach Ihrem Eintrag vom 07.05.2017 in diesem Forum, ist Ihnen bekannt, wie sich Ihre Rente aus deutschen und italienischen Versicherungszeiten berechnet.

Der Hinzuverdienstdeckel wird für die autonome (innerstaatliche) Leistung und die anteilige (zwischenstaatliche) Leistung getrennt bestimmt.

Bei der anteiligen (zwischenstaatlichen) Leistung werden sowohl die deutschen als auch die mitgliedstaatlichen Versicherungszeiten für die Ermittlung der höchsten Entgeltpunkte der letzten 15 Kalenderjahre vor Beginn der ersten deutschen Rente wegen Alters berücksichtigt. Die Höhe der von Ihnen in Italien gezahlten Beiträge oder das dort erzielte Einkommen spielt für diese Berechnung keine Rolle. Maßgebend sind die Entgeltpunkte, die den mitgliedstaatlichen Zeiten im Rahmen der anteiligen (zwischenstaatlichen) Berechnung zugeordnet werden(= Entgeltpunkte aus dem theoretischen Betrag, weitere Informationen hierzu bietet die Broschüre „Leben und arbeiten in Europa“ online einsehbar unter:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/01_leben_und_arbeiten_in_europa.pdf?__blob=publicationFile&v=27).

Bei der autonomen (innerstaatlichen) Leistung werden lediglich Entgeltpunkte aus deutschen Versicherungszeiten berücksichtigt.

Sofern in diesen 15 Kalenderjahren für die autonome (innerstaatliche) Leistung keine Entgeltpunkte aus deutschen Zeiten oder für die anteilige (zwischenstaatliche) Leistung keine Entgeltpunkte aus deutschen und mitgliedstaatlichen Zeiten vorliegen, beträgt der Hinzuverdienstdeckel mindestens die Summe aus einem Zwölftel von 6.300 Euro und dem Monatsbetrag der Vollrente.

Grundsätzlich werden Ihre in Italien zurückgelegten Versicherungszeiten somit bei der Berechnung des Hinzuverdienstdeckels berücksichtigt. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich für genauere Informationen an den für Sie zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung zu wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

6 Antworten

haesvauam 30.05.2017 | 10:57
Hallo, bei der Rentenberechnung erhalten Monate mit Beitragszeiten in anderen EU-Mitgliedstaaten den durchschnittlichen Wert der in Deutschland entrichteten Beiträge und damit auch die entsprechenden Entgeltpunkte. Diese Entgeltpunkte für EU-Zeiten werden zwar grundsätzlich nicht ausgezahlt (da Sie ja auch aus Italien eine Rente bekommen können), stehen aber z. B. für die Ermittlung des Hinzuverdienstdeckels zur Verfügung.
W.Jostam 30.05.2017 | 11:06
Vielen Dank HSV, das waere ja fuer mich persoenlich schon einmal eine gute Antwort, Sie sind aber kein DRV Experte ?? Ich warte gerne auf eine offizielle Antwort der DRV. W.Jost
tzzzzzam 30.05.2017 | 11:37
meine Herren, schwing den Hintern in die nächste AundB-Stelle....wenn da nicht unmittelbar weitergeholfen werden kann, wird die Vorsprache aufgenommen und an den zuständigen Bereich in der Verwaltung weitergeleitet.....die neuen Regelungen sind hinsichtlich der technischen Umsetzung mal wieder mit der heissen Nadel gestrickt worden....nur weil sie sonderlocken haben, heisst es auch nicht dass alle gleich springen müssen, wenn 99% der Betroffenen schon für mehr als genug Arbeit sorgen
Fastrentneram 30.05.2017 | 13:10
Hallo W.Jost! Es ist zwar ärgerlich, dass Ihr Problem noch nicht gelöst wurde aber es handelt sich um einen nicht alltäglichen Fall, der keine Priorität besitzt. Sie haben doch erst vor wenigen Tagen die Expertenantwort bekommen, sich noch zu gedulden. Auch wenn Sie hier täglich im Forum nachfragen, werden Sie nicht früher eine Antwort bekommen. Zudem bekommen Sie eine rechtsverbindliche Auskunft nur von Ihrem zuständigen RV-Träger und nicht hier im Forum!
W.Jostam 31.05.2017 | 09:19
Guten Tag Experte, vielen Dank fuer Ihre Antwort, in allen Einzelpunkten klar und so wie ich es mir gedacht und erhofft habe. Ich werde mit dem endgueltigen Rentenbescheid der DRV die Antwort vorstellen. W.Jost
Jonnyam 18.11.2017 | 22:04
Der Freibetrag und der Hinzuverdienst werden sogar im Verhältnis der deutschen zu allen europäischen Entgeltpunkten herabgesetzt Meint jedenfalls jemand mit Zeiten in D, SE und CH
Deutsche Rentenversicherung
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